Zehnt – der Steuerblog

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BFH und Akteneinsicht in Pandemiezeiten

Der BFH bleibt hart und gewährt den Gerichten ein grundsätzlich - über die allgemeine Ermessensfehler hinausgehend nicht weiter begrenztes - Ermessen, über den Antrag auf Einsicht durch Übersendung in die Kanzleiräume zu entscheiden:

Hat das FG bei seiner Entscheidung die für und die gegen eine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen sprechenden Gründe hinreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen, kann sich die Versagung der Akteneinsicht in den Kanzleiräumen auch unter Berücksichtigung der besonderen Pandemielage als ermessensfehlerfrei erweisen.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110144/
 

Dr. Markus Wollweber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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