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Wenn es morgens an der Tür klingelt

Souveränes Verhalten bei einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung

Stellen Sie sich vor, Sie stehen morgens unter der Dusche, die Kinder sind noch nicht in der Schule und Sie befinden sich mitten in Ihrer täglichen Routine. Plötzlich klingelt es an der Haustür, und beim Öffnen stehen Ihnen mehrere Personen gegenüber, die Ihnen Dienstausweise der Steuerfahndung vor die Nase halten. Diese Extremsituation ist für die meisten Betroffenen ein Schock, doch wie Sie in diesen ersten Stunden reagieren, kann den weiteren Verlauf des gesamten Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Besonnenheit bewahren: Eine Hausdurchsuchung lässt sich vor Ort nicht verhindern, weshalb Ruhe das wichtigste Gebot ist.
  • Schweigen ist Gold: Äußern Sie sich gegenüber den Fahnderinnen und Fahndern niemals zum Tatvorwurf selbst, sondern besprechen Sie nur organisatorische Abläufe.
  • Recht auf Beistand: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater sowie eine spezialisierte Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger.
  • Formale Prüfung: Bestehen Sie auf die Vorlage des Dienstausweises und des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses.
  • Nichts freiwillig herausgeben: Widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen formell im Sicherstellungsverzeichnis, um Ihre rechtliche Position für später zu wahren.
  • Kooperation bei Zugang: Händigen Sie Passwörter und Schlüssel aus, um unnötige Sachbeschädigungen an Möbeln oder Geräten zu vermeiden.
 

Wie verhalte ich mich in den ersten Minuten der Durchsuchung?

Wenn die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder unangekündigt vor Ihrer Tür stehen, befinden Sie sich in einer psychologisch sehr verletzlichen Situation. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Zeitpunkt von den Ermittlungsbehörden oft bewusst gewählt wird, um Ihre Überraschung und Verwirrung taktisch auszunutzen. Man spricht hierbei auch von einer „kriminalistischen List“, die darauf abzielt, in diesem Moment der Schwäche spontane Äußerungen oder Beweismittel zu sammeln.

Zunächst sollten Sie die Ermittlungspersonen bitten, das Haus zu betreten, anstatt die Situation vor der offenen Haustür zu besprechen. So verhindern Sie, dass Nachbarinnen, Nachbarn oder Passantinnen und Passanten unnötig auf den Einsatz aufmerksam werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Steuerfahndung eigentlich Durchsuchungszeugen stellen muss; Experten raten jedoch dazu, diese nach Hause zu schicken, um die Anzahl der fremden Personen in Ihren privaten Räumlichkeiten nicht unnötig zu erhöhen. Verlangen Sie sofort die Dienstausweise der Beteiligten und lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen, da ohne diesen ein Betreten Ihrer Wohnung in der Regel nicht zulässig ist.

 

Warum ist Schweigen gegenüber den Ermittlungspersonen so wichtig?

Der größte Fehler, den Beschuldigte während einer Durchsuchung begehen können, ist der Versuch, sich zu rechtfertigen oder den Sachverhalt sofort aufklären zu wollen. Die Fahnderinnen und Fahnder sind geübt darin, Ihnen zu suggerieren, dass ein Geständnis vor Ort zu einem milden Verfahrensausgang führen würde. Dies ist jedoch oft irreführend, da die Steuerfahndung selbst gar nicht abschließend über den endgültigen Ausgang des Verfahrens oder die Höhe der Steuern entscheidet – dies obliegt anderen Stellen im Finanzamt oder der Justiz.

Sprechen Sie mit der Durchsuchungsleitung ausschließlich über den Ablauf des Tages, aber niemals über den inhaltlichen Tatvorwurf. Jedes Wort, das Sie in der Aufregung sagen, könnte später gegen Sie verwendet werden. Ihr oberstes Ziel muss es sein, die Durchsuchung physisch durchzustehen, ohne sich um Kopf und Kragen zu reden. Später bleibt noch genügend Zeit, sich nach einer gründlichen Akteneinsicht durch eine Verteidigerin oder einen Verteidiger zur Sache zu äußern.

 

Welche Räumlichkeiten und Geräte dürfen durchsucht werden?

Sobald sich die Fahnderinnen und Fahnder in Ihrem Haus verteilt haben, steuern sie gezielt die sogenannten „neuralgischen Stellen“ an. Dazu gehören Büroräume, Keller, Aufbewahrungsräume sowie sämtliche Aktenordner und Computer. Die Ermittlungspersonen werden Unterlagen durchblättern, Schubladen durchstöbern und nach Zugangsdaten fragen. Dabei machen sie auch vor den Zimmern und Geräten Ihrer Kinder, Verwandten oder anderer Hausbewohnerinnen und Hausbewohner nicht halt, wenn sie dort Beweismittel vermuten.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf digitalen Geräten. Da Smartphones heutzutage eines der wichtigsten Beweismittel für E-Mails und Chatverläufe sind, wird Ihnen Ihr Handy meist als einer der ersten Schritte weggenommen. Obwohl es schmerzhaft ist, empfiehlt es sich in der Regel, Passwörter für Computer und Mobiltelefone sowie Schlüssel für verschlossene Schränke herauszugeben. Tun Sie dies nicht, haben die Ermittlungsbehörden die Befugnis, Schlösser aufzubrechen oder Geräte gewaltsam zu öffnen, was zu vermeidbaren Sachschäden führt. Digitale Geräte werden im Zweifel mitgenommen.

 

Was kann ich tun, wenn ich mich völlig allein gelassen fühle?

Viele Mandantinnen und Mandanten berichten von dem Gefühl, während der Durchsuchung handlungsunfähig zu sein, weil ihnen das Handy entzogen wurde. Gleichwohl ist es Ihr gutes Recht, so schnell wie möglich rechtlichen Beistand zu kontaktieren. Sollten Sie keinen Zugriff auf ein Telefon haben, bitten Sie die Durchsuchungsleitung, Ihnen ein Gerät für ein Telefonat mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater zur Verfügung zu stellen; in der Regel wird diesem Wunsch entsprochen.

Falls Sie noch keine spezialisierte Strafverteidigerin oder keinen Strafverteidiger haben, fragen Sie Ihre steuerliche Beratung nach einer Empfehlung oder bitten Sie diese, zumindest vor Ort zu erscheinen, um den Prozess zu begleiten. Eine professionelle Begleitung hilft dabei, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass die Ermittlungspersonen ihre Kompetenzen nicht überschreiten. Beachten Sie, dass die Durchsuchung oft nicht nur Ihr Privathaus betrifft, sondern zeitgleich auch in Ihrem Büro, Ihrem Auto, der Garage oder sogar bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern stattfinden kann.

 

Wie gehe ich mit Beschlagnahmungen und dem Sicherstellungsverzeichnis um?

Alles, was im Rahmen des Durchsuchungsbeschlusses als potenzielles Beweismittel identifiziert wird, darf amtlich sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Es ist für Sie in diesem Moment zweitrangig, ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist – dies wird später im Rahmen der Verteidigung geklärt. Entscheidend ist jedoch ein formaler Akt: Geben Sie Unterlagen oder Gegenstände niemals freiwillig heraus.

Am Ende der Durchsuchung wird ein Sicherstellungsverzeichnis erstellt, das wie eine Art Inventurliste alle mitgenommenen Gegenstände einzeln aufführt. Kontrollieren Sie dieses Verzeichnis genau auf seine Richtigkeit. Wichtig ist, dass Sie an der entsprechenden Stelle vermerken (oder ein Kreuzchen setzen), dass Sie der Herausgabe der Gegenstände widersprechen. Dies bedeutet nicht, dass Sie körperlichen Widerstand leisten sollen, sondern dient lediglich der rechtlichen Absicherung, dass die Maßnahme gegen Ihren Willen erfolgte. Sollten Unterlagen mitgenommen werden, die gar nicht zum Tatvorwurf passen oder Dritten gehören, können diese in Grenzfällen auch „versiegelt“ werden, um eine sofortige Sichtung durch die Fahndung zu verhindern.

 

Welche Besonderheiten gelten für Bargeld und Zeugen vor Ort?

Falls Sie Bargeld im Haus haben, etwa in einem Safe oder einem Umschlag, darf dieses nicht ohne Weiteres einfach mitgenommen werden. Die Fahnderinnen und Fahnder werden das Geld zählen, prüfen und für die Akte fotografisch dokumentieren. Eine tatsächliche Mitnahme des Geldes ist jedoch nur zulässig, wenn ein sogenannter „Arrest“ vorliegt – eine spezielle Maßnahme, um die mutmaßlich verkürzte Steuer vorab zu sichern. Ohne einen solchen Arrest muss das Bargeld im Haus verbleiben.

Gleichzeitig könnten die Ermittlungspersonen versuchen, anwesende Personen wie Ehegattinnen, Ehegatten oder Angestellte noch vor Ort als Zeugen zu vernehmen. Dabei wird gelegentlich Druck aufgebaut, indem suggeriert wird, dass eine verweigerte Aussage zu einer Einbeziehung in das Strafverfahren führen könnte. Als Zeugin oder Zeuge hat man jedoch das Recht, eine Vernehmung an einem anderen Tag und in einer neutraleren Umgebung durchzuführen und hierfür einen Zeugenbeistand hinzuzuziehen. Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Aussagen drängen, die unter dem Schock der Hausdurchsuchung zustande kommen.

 

Wie vermeide ich Kurzschlussreaktionen und einen Haftbefehl?

Die emotionale Belastung einer Durchsuchung führt bei manchen Betroffenen zu riskanten Kurzschlussreaktionen. Es ist von größter Wichtigkeit, dass Sie weder versuchen, Beweismittel zu vernichten oder zu unterdrücken, noch unmittelbar nach der Durchsuchung Konten abräumen oder eine Spontanreise in ferne Länder antreten. Solche Handlungen können als Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ausgelegt werden und sind klassische Gründe für den Erlass eines Haftbefehls.

Zwar sind Haftbefehle in Steuerstrafsachen eher selten, doch können sie durchaus während oder nach einer Durchsuchung ausgesprochen werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Ermittlungen behindert werden. Bewahren Sie Ruhe, auch wenn Sie das Bedürfnis nach Angriff oder Verteidigung verspüren. Ein besonnenes Verhalten ist der beste Schutz vor einer Eskalation der Situation.

 

Fazit

Eine Hausdurchsuchung ist ein einschneidendes Erlebnis, das jedoch durch kühles und strukturiertes Handeln bewältigt werden kann. Denken Sie daran, dass solche Verfahren oft zwei bis drei Jahre andauern können – Schweigen ist daher am Anfang immer der beste Rat, da Sie später noch ausreichend Gelegenheit haben werden, sich zur Sache zu äußern. Sobald die Ermittlungspersonen Ihr Haus verlassen haben, beginnt die eigentliche Arbeit Ihrer Verteidigung: Akteneinsicht nehmen, die Beweislage analysieren und eine fundierte Strategie entwickeln. Werden Sie nicht panisch, sondern setzen Sie auf professionelle Unterstützung, um Ihre Rechte konsequent zu wahren.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne: steuerimpuls@streck.net

Dr. Peter Talaska
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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