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Steuererklärung verpasst oder Abgabepflicht unbekannt?

So bewahren Sie als Steuerpflichtige und Steuerpflichtiger kühlen Kopf

Die Konfrontation mit versäumten Erklärungsfristen oder der plötzlichen Erkenntnis einer bestehenden Abgabepflicht löst bei vielen Steuerpflichtigen verständlicherweise Stress aus. Ob man den Abgabezeitpunkt schlicht vergessen hat oder sich einer bestehenden Pflicht gar nicht bewusst war – die Situation erfordert nun schnelles und strukturiertes Handeln, um negative rechtliche Konsequenzen zu minimieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Spielräume Ihnen das Gesetz bietet, wie Sie mit der Finanzverwaltung kommunizieren und ab wann professionelle Unterstützung durch Expertinnen und Experten unumgänglich wird.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Fristen-Check: Ohne professionelle Hilfe endet die Frist für Jahreserklärungen meist im Juli des Folgejahres, während das „Steuerberater-Privileg“ die Abgabezeit deutlich bis zum Februar des übernächsten Jahres verlängert.
  • Kommunikation statt Eskalation: Ein direktes Gespräch mit den zuständigen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten kann oft eine Nachfrist oder Fristverlängerung bewirken, da die Behörden primär an der Bearbeitung des Falles interessiert sind.
  • Schätzung als Warnschuss: Ein Schätzungsbescheid entbindet Bürgerinnen und Bürger keinesfalls von der Abgabepflicht; die eigentliche Erklärung muss zwingend nachgereicht werden.
  • Strafrechtliches Risiko: Die verspätete oder unterlassene Abgabe kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen erfüllen, wobei das Nachreichen der Erklärung unter Umständen als Selbstanzeige wirken kann.
  • Vorläufigkeit nutzen: Im Zweifelsfall kann eine vorläufige Erklärung als erste Bearbeitungsgrundlage dienen, sofern sie als solche gegenüber dem Finanzamt klar gekennzeichnet wird.
 

Welche Fristen gelten für meine Steuererklärung?

Um beurteilen zu können, ob man bereits „zu spät“ ist, muss man die unterschiedlichen Fristen im deutschen Steuerrecht kennen. Bei den klassischen Jahressteuererklärungen, wie der Einkommen- oder Gewerbesteuererklärung, gibt es eine markante Trennung: Wer seine Erklärung selbst erstellt, muss diese grundsätzlich bis Ende Juli des Folgejahres einreichen. Wer hingegen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beauftragt, profitiert von einer massiven Fristverlängerung bis zum Ende des Februars des darauffolgenden Jahres. Dieser zeitliche Vorteil verringert das Risiko einer verspäteten Abgabe erheblich.

Neben diesen jährlichen Erklärungen existieren jedoch auch Anmeldesteuern mit deutlich kürzeren Zyklen. Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen typischerweise monatlich oder quartalsweise abgegeben werden. Hier ist die Gefahr, Termine zu versäumen, im Alltag besonders hoch.

 

Was kann ich tun, wenn ich die Abgabefrist bereits verpasst habe?

Sollten Sie bemerken, dass eine Frist abgelaufen ist oder dies unmittelbar droht, ist das wichtigste Mittel der Wahl die Beantragung einer Fristverlängerung. Suchen Sie den direkten Kontakt zum Finanzamt. Ein Anruf bei der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter, die oder der für Ihren Fall zuständig ist, kann oft Wunder wirken. Erklären Sie offen die Gründe für die Verzögerung; die Erfahrung zeigt, dass Kommunikation hier eine Eskalation verhindert.

Oft wird auch nach Ablauf der Frist noch eine Nachfrist gewährt. Selbst wenn Sie sich erst in diesem Moment entscheiden, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu beauftragen, kann dies in der Praxis helfen. Die Finanzbehörden honorieren durchaus, wenn man sich professionelle Hilfe sucht. Bedenken Sie stets, dass Finanzbeamte und Finanzbeamtinnen auch nur Menschen sind, die primär das Ziel haben, ihren Fall mit vollständigen Informationen abzuschließen, anstatt ein Strafverfahren einzuleiten.

 

Welche Besonderheiten gelten bei Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Ein häufiges Missverständnis besteht bei punktuellen Ereignissen wie einer Erbschaft oder Schenkung. Hier müssen Steuerpflichtige nicht sofort eine vollständige Erklärung einreichen. Die erste Pflicht besteht vielmehr darin, den Vorgang innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Erst nach dieser Anzeige fordert die Finanzverwaltung die Bürgerinnen und Bürger aktiv dazu auf, eine Steuererklärung abzugeben. Wer diese Anzeigefrist jedoch verpasst, befindet sich bereits in einer kritischen Zone der verspäteten Pflichterfüllung.

 

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Abgabe?

Werden Erklärungen nicht rechtzeitig eingereicht, greifen verschiedene Sanktionsmechanismen der Finanzbehörden. Zunächst können Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Ein noch deutlicherer Schritt ist der Erlass eines Schätzungsbescheids. In diesem Fall schätzt das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen, was meist zu einer höheren Zahllast führt.

Ein entscheidender Punkt ist hierbei: Auch wenn Sie einen Schätzungsbescheid erhalten und die darin geforderte Summe bezahlt haben, dürfen Sie sich nicht zurücklehnen. Die Zahlung entbindet Sie nicht von der Pflicht, die eigentliche Steuererklärung noch einzureichen.

 

Kann eine vorläufige Erklärung als Notlösung dienen?

Wenn die Zeit drängt und Sie befürchten, eine Frist (oder eine bereits gewährte Nachfrist) erneut zu versäumen, kann eine vorläufige Erklärung ein hilfreiches Werkzeug sein. Wie der Name schon sagt, ist diese Erklärung noch nicht das endgültige Ergebnis, dient der Finanzverwaltung aber als erste Bearbeitungsgrundlage. Es ist jedoch von essenzieller Bedeutung, die Erklärung gegenüber dem Amt ausdrücklich als „vorläufig“ zu kennzeichnen. Damit vermeiden Sie den Eindruck, Sie wollten falsche oder unvollständige Daten als Ihr Endergebnis präsentieren, und gewinnen gleichzeitig wertvolle Zeit für die finale Fertigstellung.

 

Wann wird aus einer Verspätung eine Steuerhinterziehung?

Das „dunklere Kapitel“ der Fristversäumnis beginnt dort, wo das Strafrecht ins Spiel kommt. Im Steuerrecht existiert der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Das Gesetz sieht eine Strafbarkeit vor, wenn eine Erklärung nicht rechtzeitig eingereicht wird und dadurch Steuern verkürzt werden. Dies kann schneller passieren, als man denkt, wenn das Finanzamt aufgrund fehlender Informationen eine zu niedrige Steuer festsetzt oder eine Festsetzung ganz unterbleibt.

Das Nachreichen einer verspäteten Erklärung kann in dieser Situation jedoch eine positive Wendung bringen, da es rechtlich als Selbstanzeige wirken kann. Auch ein Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung ist unter bestimmten Umständen denkbar. Da diese rechtlichen Konstruktionen jedoch hochkomplex sind, sollten sich Betroffene in einer solchen Konstellation unbedingt Rat bei einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem spezialisierten Steueranwalt einholen. Diese Experten können die Klippen und Fallstricke des Selbstanzeigerechts mit Ihnen gemeinsam umschiffen.

 

Fazit

Das Versäumen einer Steuerfrist ist kein Grund zur Resignation, erfordert aber proaktives Handeln und Transparenz gegenüber der Finanzverwaltung. Durch frühzeitige Kommunikation und die Nutzung legaler Spielräume wie Fristverlängerungen oder vorläufiger Erklärungen lassen sich die meisten Konflikte entschärfen. Letztlich ist das Ziel der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten die korrekte Bearbeitung eines Falles – alles, was Sie tun, um diesen Prozess durch vollständige Informationen zu fördern, wirkt einer potenziellen Eskalation entgegen.


 

Fragen und Antworten

 

Was ist das „Steuerberater-Privileg“ bei der Abgabefrist?

Während nicht beratene Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Erklärung meist bis Ende Juli des Folgejahres abgeben müssen, verlängert sich diese Frist bei Beauftragung einer professionellen Beratung im Regelfall bis zum Februar des übernächsten Jahres.

 

Hilft mir ein Schätzungsbescheid des Finanzamts weiter?

Nein, ein Schätzungsbescheid und dessen Bezahlung entbinden Sie keineswegs von der Pflicht, die eigentliche Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt schätzt die Beträge meist zu Ihrem Nachteil, und die formale Abgabepflicht bleibt weiterhin bestehen.

 

Wann droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen?

Wer eine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht und dadurch eine Steuerverkürzung bewirkt, kann sich strafbar machen. Das Nachreichen der Erklärung kann in diesem Fall als Selbstanzeige gewertet werden, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Straffreiheit erfüllt sind.

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne: steuerimpuls@streck.net

Dr. Peter Talaska
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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