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Scheinselbstständigkeit: Ein unterschätztes Risiko von Unternehmer:innen!

Scheinselbstständigkeit ist ein Dauerbrenner in sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen. Das Thema betrifft -anders als vielfach angenommen – nicht nur den Baubereich, sondern nahezu alle Branchen. Neben strafrechtlichen Ermittlungsverfahren drohen bei Aufdeckung der Scheinselbständigkeit nicht selten existenzgefährdende Nachforderungen der Rentenversicherungsträger. 

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition:Als scheinselbständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die formal wie selbständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte sind
  • Zentrale Kriterien: Maßgebliche Kriterien für eine abhängige Beschäftigung sind eine Weisungsgebundenheit bezüglich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit sowie die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers.
  • Branchenübergreifendes Risiko: Das Risiko der Scheinselbständigkeit betrifft zahlreiche Branchen – von freien Berufen bis hin zum Profi- und Amateursport.
  • Gesamtabwägung:Manche Tätigkeiten können je nach Ausgestaltung im Einzelfall sowohl im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als auch im Rahmen freier Dienst- oder Werkverträge erbracht werden. Abstrakte, für alle Beschäftigungsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich nicht aufstellen.
  • Lösung Statusfeststellung: Rechtssicherheit bietet die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens.
 

Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Scheinselbstständigkeit?

Zentrale Frage ist die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung vorliegt. Nach dem Gesetz sind Anhaltspunkte für eine Beschäftigung eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. 

Eine abhängige Beschäftigung liegt vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei eine Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassendem Weisungsrecht unterliegt. In Abgrenzung hierzu ist die selbständige Tätigkeit durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. 

Die Frage, ob tatsächlich eine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist anhand dieser und weiterer Abgrenzungskriterien in jedem Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beantworten. 

 

Welche weiteren Kriteiren sprechen für eine abhängige Beschäftigung?

  • Weisungsgebundenheit
  • Eingliederung in den Betrieb
  • Keine Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft
  • Keine eigene Betriebsstätte
  • Keine im Wesentlichen frei gestaltete Arbeitstätigkeit
  • Kein Unternehmerrisiko
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit
  • Vereinbarung von Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
 

Welche weiteren Kriterien sprechen für eine selbständige Tätigkeit?

  • Eigene Betriebsmittel
  • Eigener Entscheidungsspielraum des Auftragnehmers bzgl. Preiskalkulation
  • Einsatz eigenen Betriebskapitals
  • Eigene Kundenakquise
  • Haftung
  • Eigene Werbungsmöglichkeiten
  • Eigene Geschäftsräume
 

Welche Risiken drohen?

Vergeben Unternehmen Tätigkeiten an externe Dienstleister und sind diese in einer Art und Weise für den Auftraggeber tätig, die sie im Sinne einer abhängigen Beschäftigung qualifiziert, kommt es schnell zum Vorwurf der Scheinselbständigkeit. Neben strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit drohender Geld- oder Freiheitsstrafe drohen existenzgefährdender Beitragsnachforderungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen sozialversicherungsrechtlicher Betriebsprüfungen- nicht selten zzgl. Säumniszuschlägen von 12 % pro Jahr. 

 

Wie können sich Unternehmen wirksam gegen Rechtsunsicherheit absichern?

In nahezu allen Branchen haben Auftraggeber sorgfältig zu prüfen, ob ein Auftragnehmer tatsächlich selbständig tätig oder nicht doch bei ihm abhängig beschäftigt ist. Gelangt der Auftraggeber zu der Auffassung, dass im konkreten Fall keine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist zwar formal nichts zu veranlassen. Allerdings besteht das Risiko dass der Sachverhalt in einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung anders bewertet wird. Bei Zweifeln sollte der Auftraggeber ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Mit dem Statusfeststellungsverfahren können die Beteiligten Rechtssicherheit darüber erlangen, ob eine Selbständigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Clearingstelle in Berlin durchgeführt. 

 

Fazit

Die Scheinselbstständigkeit ist ein komplexes und branchenübergreifendes Phänomen, das weit über das Baugewerbe hinausreicht. Ob bei Freiberuflern, , im Baubereich, im Bildungswesen oder im Sport – die Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind einzelfallabhängig werden von den Rentenversicherungsträgern genau unter die Lupe genommen ruft. Das Statusfeststellungsverfahren bietet den sicheren Weg, um Rechtsfrieden zu schaffen und finanzielle Risiken für die Zukunft auszuschließen.


Fragen und Antworten

Was versteht man unter Scheinselbständigkeit?

Als scheinselbständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die formal wie selbständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte sind.

 

Was sind die zentralen Kriterien für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit?

Maßgebliche Kriterien für eine abhängige Beschäftigung sind eine Weisungsgebundenheit bezüglich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit sowie die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers.

 

Besteht das Risiko der Scheinselbständigkeit nur in der Baubrache?

Nein, das Risiko betrifft zahlreiche Branchen, insb. beim Einsatz freier Mitarbeiter. Von freien Berufen über die Baubranche bis hin zum Profi- und Amateursport. 

 

Welche Risiken drohen bei Aufdeckung der Scheinselbständigkeit und wie können Unternehmen dem Risiko begegnen?

Neben strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit drohender Geld- oder Freiheitsstrafe drohen existenzgefährdender Beitragsnachforderungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen sozialversicherungsrechtlicher Betriebsprüfungen. Rechtssicherheit bietet die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.  

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne: steuerimpuls@streck.net

Dr. Christian Bertrand
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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