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Das Thema „Holding“ ist in den sozialen Medien allgegenwärtig und wird unter Unternehmerinnen und Unternehmern oft als das ultimative Instrument zur Steueroptimierung gepriesen. Doch hinter den glänzenden Versprechungen von extrem niedrigen Steuersätzen verbirgt sich eine komplexe Realität, die bei falscher Handhabung sogar zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. In diesem Artikel analysieren wir, was eine Holding wirklich leisten kann, für wen sie sich lohnt und welche Fallstricke Sie unbedingt vermeiden sollten.
Bevor man über Steuervorteile spricht, muss man die Struktur verstehen. Eine Holding ist im Kern eine Gesellschaft, deren Zweck darin besteht, Anteile an anderen Gesellschaften zu halten. In einem typischen Szenario sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nicht mehr direkt an Ihrer operativen GmbH beteiligt. Stattdessen bringen Sie Ihre Anteile in eine zweite Gesellschaft (die Holding-GmbH) ein.
Die Struktur besteht dann aus zwei Ebenen: Unten befindet sich die operative GmbH, die die eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit ausübt – sei es Produktion, Dienstleistung oder Verwaltung von Grundbesitz. Darüber steht die Holding als Muttergesellschaft. Diese Trennung bildet das Fundament für alle weiteren steuerlichen und strategischen Überlegungen.
Die Popularität des Modells in sozialen Netzwerken rührt primär von einem markanten Zahlenvergleich her. Wenn eine operative GmbH Gewinne an eine Holding ausschüttet, unterliegt dieser Vorgang einer effektiven Steuerbelastung von lediglich etwa 1,6 %.
Stellt man dies der Situation gegenüber, in der Sie die operative GmbH direkt im Privatvermögen halten und sich Gewinne ausschütten lassen, wird der Unterschied deutlich: Hier greift die Abgeltungssteuer von 26,375 %. Diese Differenz zwischen 1,6 % und über 26 % wird oft als direkte Ersparnis beworben. Doch ist dieser Vergleich allein nicht aussagekräftig, da er nur den halben Weg des Geldes betrachtet.
Die überraschende Antwort lautet: Im Grundsatz ist die Holding erst einmal ein Steuererhöhungsmodell. Das liegt daran, dass die 1,6 % Steuer auf Ebene der Holding zusätzlich zu den Steuern anfallen, die Sie ohnehin zahlen müssten, wenn Sie das Geld für den privaten Konsum verwenden möchten.
Möchten Sie sich den Gewinn aus der Holding privat auszahlen lassen – etwa um in den Urlaub zu fahren oder ein privates Haus zu kaufen –, fallen auf diese Ausschüttung erneut die 26,375 % Abgeltungssteuer an. Rechnerisch haben Sie durch die dazwischengeschaltete Holding also 1,6 % mehr Steuern gezahlt als ohne diese Struktur. Eine Holding ist daher kein Instrument zur absoluten Steuervermeidung, sondern ein Instrument zur Steuerstundung. Sie lohnt sich nur, wenn der dadurch erzielte Zinseffekt der einbehaltenen Liquidität so hoch ist, dass er die Mehrsteuern und die laufenden Kosten für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der Holding kompensiert.
Die Sinnhaftigkeit einer Holding hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: Ihrem Lebensstil und Ihrer Investmentstrategie.
Sie müssen sich fragen: „Wovon lebe ich?“. Wenn Sie die Gewinne der operativen GmbH zeitnah benötigen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ist der Stundungseffekt der Holding zu kurz, um einen Vorteil zu generieren. Jedes Mal, wenn Sie Geld aus der Holding entnehmen, wird die Abgeltungssteuer fällig. Die Holding entfaltet ihre Kraft erst dann, wenn das Geld über viele Jahre in der Struktur verbleibt und dort sinnvoll reinvestiert wird.
Häufig wird diskutiert, das Geld nicht auszuschütten, sondern es der Holding als Darlehen an die Anteilseignerinnen und Anteilseigner zu entnehmen. Hier lauern jedoch erhebliche Risiken.
Die Behörden prüfen solche Darlehen sehr kritisch auf ihre Ernsthaftigkeit. Wenn der Eindruck entsteht, dass das Darlehen nie wirklich zurückgezahlt werden soll, kann die Finanzverwaltung den Vorgang als verdeckte Gewinnausschüttung werten und wie eine normale Ausschüttung besteuern. Zudem müssen die Zinsen für ein solches Darlehen fremdüblich sein. Dabei wird nicht nur die Zinshöhe geprüft, sondern auch, ob das Darlehen ausreichend besichert ist. Da Banken für unbesicherte Darlehen hohe Risikoaufschläge verlangen, müssten Sie ggf. auch Ihrer Holding entsprechend hohe Zinsen zahlen, was den steuerlichen Vorteil oft zunichtemacht.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Art der Vermögensanlage innerhalb der Holding. Hier kann das Modell im Vergleich zum Privatvermögen sogar schlechter abschneiden.
Hinweis: Da die steuerlichen Details zu § 8b KStG (95 % Steuerfreistellung für Aktiengewinne in der GmbH) im Transkript nicht explizit in dieser Tiefe ausgeführt werden, sondern pauschal von 30 % Belastung bei Aktienverkäufen in der Holding die Rede ist, sollten Sie diese spezifische Konstellation unabhängig prüfen lassen.
Besonders im ersten Jahr nach der Errichtung einer Holding-Struktur müssen Sie vorsichtig sein. Werden bereits im ersten Jahr nach der Umstrukturierung Gewinne an die Holding ausgeschüttet, kann dies dazu führen, dass nicht der begünstigte Satz von 1,6 % greift. Stattdessen kann die Ausschüttung einer Steuerbelastung (je nach Gewerbesteuerhebesatz) in Höhe von ca. 16 % unterliegen.
Ähnliche Probleme können auftreten, wenn aus operativen Gesellschaften ausgeschüttet wird, die selbst steuerbefreit sind, wie beispielsweise Betreiber von Pflegeheimen. In solchen Konstellationen ist das Holding-Modell oft von vornherein ungeeignet.
Die Holding ist kein „One-size-fits-all“-Modell. Sie müssen individuell prüfen, ob Sie in der Lage sind, das Geld dauerhaft in der Gesellschaft zu lassen, und ob Ihre geplanten Investments dort steuerlich sinnvoll aufgehoben sind. Das Ziel muss ein Zinseffekt sein, der die administrativen Kosten und die zusätzliche Steuerlast von 1,6 % rechtfertigt. Bevor Sie eine solche Struktur implementieren, ist eine detaillierte Beleuchtung der Vor- und Nachteile ausgehend von Ihrer persönlichen Situation unerlässlich.
Der wesentliche Vorteil liegt im sogenannten Stundungseffekt. Gewinne der operativen Ebene können mit einer sehr geringen Vorabbelastung von etwa 1,6 % in die Holding verschoben werden. Dadurch bleibt deutlich mehr Liquidität innerhalb der Struktur erhalten, die für neue Investitionen genutzt werden kann, anstatt sie sofort durch die hohe private Abgeltungssteuer zu schmälern.
Sobald Sie das Geld für den privaten Konsum aus der Holding entnehmen, zahlen Sie unterm Strich etwa 1,6 % mehr Steuern als bei einer direkten Beteiligung. Das Modell ist also immer dann teurer, wenn Sie die Gewinne zeitnah für Ihren Lebensunterhalt ausschütten müssen und kein langfristiger Reinvestitionseffekt eintritt.
Nein. Während Immobilien im Privatvermögen nach einer Haltefrist von zehn Jahren steuerfrei veräußert werden können, unterliegen Wertsteigerungen in einer GmbH-Struktur immer der Besteuerung (mindestens Körperschaftsteuer). Dies ist einer der häufigsten strategischen Nachteile einer Holding bei langfristigen Immobilien-Investments.
Nur unter sehr strengen Auflagen. Das Finanzamt prüft penibel, ob das Darlehen ernsthaft gemeint ist, marktgerecht verzinst wird und wie unter fremden Dritten besichert ist. Fehlen Sicherheiten oder ist der Zins zu niedrig, droht die Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung, was sofortige Steuerzahlungen auslöst.
Eine Holding lohnt sich, wenn Sie zwei Fragen mit „Ja“ beantworten können: Sind Sie in der Lage, das Geld dauerhaft (über viele Jahre) in der Gesellschaft zu lassen? Und können Sie das Geld dort in Anlagen investieren, deren Rendite die zusätzlichen Verwaltungskosten und die 1,6 % Mehrsteuer übersteigt?
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