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Die Familienstiftung: Das „unsterbliche“ Modell für den dauerhaften Vermögensschutz

Die langfristige Sicherung des eigenen Lebenswerks und die finanzielle Versorgung der nächsten Generationen gehören zu den wichtigsten Zielen von Unternehmerinnen und Unternehmern. In einer Zeit, in der Familienstrukturen komplexer werden und steuerliche Rahmenbedingungen sich wandeln, rückt die Familienstiftung als strategisches Instrument immer mehr in den Fokus. In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese besondere Rechtsform funktioniert und wann sie für den Schutz Ihres Vermögens in Betracht kommt.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtliche Selbstständigkeit: Die Familienstiftung ist eine eigenständige juristische Person ohne Anteilseigner, die Trägerin von Rechten und Pflichten ist.
  • Schutz vor Zerschlagung: Sie kann verhindern, dass Unternehmen durch Erbstreitigkeiten oder Abfindungsansprüche einzelner Familienmitglieder zerrieben werden.
  • Individueller Stifterwille: Die Stifterinnen und Stifter legen in der Satzung verbindlich fest, wie das Vermögen verwaltet wird und wer davon profitieren soll.
  • Professionelle Verwaltung: Große Vermögenswerte können in professionelle Hände gelegt werden, um die Familie von der Last der komplexen Eigenverwaltung zu befreien.
  • Vermeidung der Wegzugsbesteuerung: Durch die Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine inländische Stiftung können Unternehmerinnen und Unternehmer ins Ausland ziehen, ohne eine sofortige Besteuerung der Anteile auszulösen.
 

Was ist eine Familienstiftung aus rechtlicher Sicht eigentlich?

Um das Konzept der Familienstiftung zu verstehen, muss man sich zunächst von der klassischen Vorstellung einer Gesellschaft lösen. Im Gegensatz zu einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft (AG) ist eine Stiftung keine Vereinigung von Personen, sondern eine eigenständige juristische Person, die sich quasi selbst gehört. Sie ist Trägerin von Rechten und Pflichten und kann somit beispielsweise selbst Grundstücke erwerben oder als Gesellschafterin an anderen Unternehmen beteiligt sein.

Steuerrechtlich wird die Familienstiftung als eigenständiges Steuersubjekt behandelt. Das bedeutet, dass sie der Körperschaftsteuer unterliegt und – sofern sie gewerblich aktiv wird – auch Gewerbesteuer zahlen muss. Da die Übertragung von Vermögen auf die Stiftung in der Regel unentgeltlich erfolgt, spielt zudem die Schenkungsteuer eine wichtige Rolle bei der Errichtung. Der entscheidende Unterschied zu anderen Rechtsformen bleibt jedoch die Eigentümerstruktur: Es gibt keine Anteilseigner. Das Vermögen gehört allein der Stiftung selbst.

 

Wer trifft die Entscheidungen in einer Stiftung ohne Eigentümer?

Da eine Stiftung keine Gesellschafter hat, die Weisungen erteilen könnten, benötigt sie klare Organstrukturen, um handlungsfähig zu sein. Das Gesetz schreibt hierfür zwingend einen Vorstand vor. Der Vorstand vertritt die Stiftung nach außen und ist für die Umsetzung der wesentlichen Entscheidungen im Tagesgeschäft verantwortlich.

Zusätzlich zur gesetzlichen Mindestanforderung können Stifterinnen und Stifter weitere Kontroll- und Beratungsorgane etablieren. Denkbar sind hierbei beispielsweise ein Beirat, ein Kuratorium oder ein spezieller Familienrat. Diese Gremien können beratende Funktionen übernehmen oder in strategisch wichtigen Fällen sogar mit einem Vetorecht ausgestattet werden. Dies ermöglicht es der Familie, weiterhin Einfluss auf die Geschicke des Vermögens zu nehmen, ohne dass die rechtliche Eigenständigkeit der Stiftung gefährdet wird.

 

Wie kann die Stiftung mein Unternehmen vor Familienstreitigkeiten schützen?

Ein Hauptmotiv für Unternehmerinnen und Unternehmer, Teile ihres Vermögens auf eine Stiftung zu übertragen, ist der sogenannte „Asset Protection“-Gedanke. In vielen Familienbetrieben besteht die Sorge, dass das Unternehmen durch interne Konflikte gefährdet werden könnte. Wenn Anteile direkt an verschiedene Familienmitglieder vererbt werden, können Erbstreitigkeiten oder geltend gemachte Abfindungsansprüche die Liquidität und den Fortbestand des Betriebs bedrohen.

Die Übertragung des Unternehmens auf eine Familienstiftung kann vor solchen Angriffen schützen. Da kein Familienmitglied direkte Anteile an der Stiftung hält, können auch keine Abfindungen verlangt werden, die das Unternehmen schwächen würden. Das Unternehmen bleibt als Ganzes erhalten, während die Stifterinnen und Stifter gleichzeitig sicherstellen können, dass die Familie finanziell versorgt bleibt. Die Familie partizipiert dann über Ausschüttungen an den Erträgen, die das Unternehmen erwirtschaftet, ohne dass sie direkt in die operative Haftung oder die Gefahr der Zersplitterung gerät.

 

Ist die Verwaltung großer Vermögen eine Belastung für die Familie?

Oftmals geht es bei der Errichtung einer Stiftung nicht nur um ein Unternehmen, sondern um die Sicherung von sonstigem Privatvermögen. Große Vermögenswerte zu verwalten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachwissen und Zeit erfordert. Nicht jedes Familienmitglied hat die Freude oder das Talent, sich intensiv mit Banken, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Steuerberaterinnen und Steuerberatern auseinanderzusetzen.

Hier bietet die Familienstiftung eine Entlastung: Das Vermögen kann in professionelle Hände gegeben werden, die sich hauptberuflich um die Anlage und Verwaltung kümmern. Die Familienmitglieder nehmen dann lediglich die Rolle der Begünstigten ein. Sie profitieren von den Erträgen, sind aber von der Last der täglichen Verwaltungsentscheidungen und der Koordination verschiedener Beraterstäbe befreit. Dies kann den Familienfrieden erheblich fördern, da die finanzielle Basis gesichert ist, ohne dass die Mitglieder durch die Komplexität der Verwaltung überfordert werden.

 

Welche Rolle spielt der „Stifterwille“ für die Zukunft der Stiftung?

Das Herzstück jeder Stiftung ist der Wille derjenigen Person, die sie ins Leben gerufen hat. Als Stifterin oder Stifter haben Sie die einmalige Möglichkeit, die Struktur und die Regeln der Stiftung für die Zukunft fest vorzugeben. Sie entscheiden darüber, was die Stiftung tun darf, wer begünstigt werden soll und in welcher Form diese Begünstigung erfolgt – ob beispielsweise durch regelmäßige Geldzahlungen oder durch Sachleistungen.

Dieser Stifterwille ist in der Stiftungssatzung verankert und bildet die Richtschnur für das Handeln des Vorstands. Damit dieser Wille auch über Generationen hinweg respektiert wird, gibt es die Stiftungsaufsicht. Diese staatliche Behörde prüft regelmäßig, ob die Organe der Stiftung das Gesetz einhalten und vor allem, ob sie im Sinne des Stifterwillens handeln. Die Stiftungsaufsicht greift dabei nicht aktiv in die Verwaltung ein, sie fungiert vielmehr als Korrektiv, um sicherzustellen, dass die Vorgaben der Stifterinnen und Stifter dauerhaft gewahrt bleiben.

 

Kann eine Stiftung bei einem geplanten Umzug ins Ausland helfen?

Ein oft unterschätzter, aber hochrelevanter Anwendungsfall ist die Vermeidung der sogenannten Wegzugsbesteuerung. Wenn Unternehmerinnen oder Unternehmer, die Anteile an einer GmbH halten, ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, unterstellt der deutsche Fiskus eine fiktive Veräußerung dieser Anteile. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs versteuert werden müssen, was eine enorme finanzielle Belastung darstellen kann.

Wurden die GmbH-Anteile jedoch rechtzeitig vor dem Wegzug auf eine inländische Familienstiftung übertragen, kann diese Steuerfalle umgangen werden. Da die Anteile nun der Stiftung gehören und diese ihren Sitz in Deutschland behält, wird die Wegzugsbesteuerung nicht ausgelöst. Die Unternehmerpersönlichkeit kann ins Ausland verziehen, während die GmbH-Anteile in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Die Erträge aus diesen Anteilen können der Familie dann weiterhin über die Stiftung im Ausland zukommen, ohne dass beim Umzug eine existenzbedrohende Steuerzahlung fällig wurde.

 

Fazit

Die Familienstiftung ist ein vielseitiges Instrument. Sie kann einen stabilen Schutzwall für das Familienunternehmen bieten, die professionelle Verwaltung privater Vermögen sichern und ermöglicht es, den eigenen Willen über Generationen hinweg als verbindliche Richtschnur zu etablieren. Ob zum Schutz vor Familienstreitigkeiten oder als strategische Vorbereitung für einen internationalen Lebensstil – bei der Errichtung einer Familienstiftung lassen sich die individuellen Bedürfnisse der Stifterinnen und Stifter berücksichtigen. Für den Fortbestand des Lebenswerks und die langfristige finanzielle Versorgung der Familie kann die Familienstiftung ein wichtiger Baustein sein.


   

Fragen und Antworten

Wem gehört das Vermögen in einer Familienstiftung? 

Die Besonderheit ist: Das Vermögen gehört allein der Stiftung selbst. Daher ist das Stiftungsvermögen insbesondere nicht dem Zugriff durch Gläubiger einzelner Familienmitglieder ausgesetzt.

 

Wie schützt die Stiftung das Unternehmen vor Familienstreit?

Da kein Familienmitglied Anteile hält, können auch keine Abfindungen geltend gemacht werden, die die Liquidität des Unternehmens gefährden würden. Die Familie partizipiert lediglich über die vom Stifter festgelegten Erträge.

 

Hilft eine Stiftung gegen die Wegzugsbesteuerung?

Ja, wenn Unternehmerpersönlichkeiten ins Ausland ziehen, kann eine inländische Stiftung den Zugriff des Fiskus auf die stillen Reserven der GmbH-Anteile verhindern, da die Anteile in Deutschland verbleiben.

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne: steuerimpuls@streck.net

Dr. Jens Stenert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater
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