Steueranwalt Köln
Wilhelm-Schlombs-Allee 7 - 11
50858 Köln
T +49 221 4929 29 - 0
F +49 221 4929 29 - 9
koeln@streck.net

Auf unserem Kanal finden Unternehmer:innen und vermögende Privatpersonen mit komplexeren und weniger komplexeren steuerlichen Themen praxisnahe Antworten auf verschiedenste Fragen.
Wir erklären steuerliche Herausforderungen verständlich, professionell und auf den Punkt – ohne Fachjargon, aber mit fundierter Expertise.
Ob Betriebsprüfung, Unternehmensnachfolge oder Wegzug ins Ausland: unsere Videos bieten Orientierung, zeigen Handlungsmöglichkeiten und geben Impulse für sichere Entscheidungen.
Jede Woche Freitag ein neues Video – verständlich, praxisnah, kompetent!
Wer Opfer eines betrügerischen Schneeballsystems wird, verliert nicht nur das eingesetzte Vermögen. Auch wenn es unwirklich klingt: Fiktive Erträge aus einem Schnellballsystem können steuerpflichtig sein – und nicht erklärte Scheingewinne ziehen schnell ein Steuerstrafverfahren nach sich.
Nach der Rechtsprechung des BFH unterliegen auch Kapitaleinkünfte aus vorgetäuschten Gewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems der Besteuerung wenn der Anleger über die Gewinne verfügen kann, zB durch Wiederanlage (sog. Novation) und der Schuldner der Kapitalanlage in diesem Zeitpunkt leistungsbereit und leistungsfähig ist. Das gilt selbst dann, wenn das Schneeballsystem zu einem späteren Zeitpunkt zusammenbricht und der Anleger sein Geld verliert.
Damit können nicht nur tatsächlich ausgezahlte Zinsen, sondern auch bloße Gutschriften in den Büchern der Betreiber oder die Wiederanlage von Scheinerträgen einen steuerlich relevanten Zufluss darstellen. Wer diese Erträge in der Steuererklärung nicht angibt, riskiert neben dem Totalverlust eine Steuernachforderung für bis zu zehn Jahre inklusive Zinsen und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.
Es ist zu unterscheiden:
Strafverfahren läuft, Finanzamt versteuert rückwirkend bis zu zehn Jahre:
Ist ein Strafverfahren bereits eingeleitet, beginnt die Verteidigung im Strafverfahren mit dem Streit um die Steuerpflicht der Erträge. Im Einzelfall ist zu klären, ob und bis wann die Betreiber des Schneeballsystems tatsächlich leistungsbereit und leistungsfähig waren. Ein Indiz ist, ob Auszahlungswünsche erfüllt wurden oder Anleger nur hingehalten bzw. abgelehnt wurden.
Subjektiv ist entscheidend, ob die Anleger vorsätzlich gehandelt haben. Häufig liegt keine vorsätzliche Steuerverkürzung vor, insbesondere wenn die Betreiber des Systems in Beratungsgesprächen ausdrücklich damit geworben haben, dass die gutgeschriebenen Erträge nicht zu versteuern seien.
Ist das Strafverfahren eingeleitet, besteuert das Finanzamt die fiktiven Gewinne aus dem Schneeballsystem für 10 Jahre nach. Diese strafrechtliche Vorsatzfrage hat unmittelbare Auswirkungen auf diese Festsetzungsfrist: Ohne Vorsatzfeststellungen darf das Finanzamt grundsätzlich nur vier Jahre nachversteuern; eine Verlängerung auf bis zu zehn Jahre setzt eine vorsätzliche Steuerverkürzung voraus.
Sie sind Opfer eines betrügerischen Schneeballsystems und ärgern sich über den Verlust Ihres angelegten Vermögens? Es kommt häufig noch viel schlimmer, denn was viele nicht wissen: Selbst fiktive Erträge, dh zB wiederangelegte Scheingewinne aus Schneeballsystemen können steuerpflichtig sein. Haben Sie die Erträge in Ihrer Steuererklärung nicht angegeben, droht ein Steuerstrafverfahren
Nach der Rechtsprechung unterliegen auch vorgetäuschte Gewinne aus Schneeballsystemen der Besteuerung, wenn der Anleger über die Erträge verfügen kann und der Betreiber der Anlage zu diesem Zeitpunkt leistungsbereit und leistungsfähig ist,
Nicht nur ausgezahlte Zinsen, sondern auch eine Gutschrift in den Büchern oder eine Wiederanlage von Scheinerträgen kann einen steuerlich relevanten Zufluss darstellen.
In diesem Fall drohen neben dem Totalverlust des Kapitals Steuernachforderungen für bis zu zehn Jahre inkl. Zinsen und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen.
Ja, wenn noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde und die Selbstanzeige den strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht.