Zehnt – der Steuerblog

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Steuerrecht ist Eingriffsrecht

Können vom BFH zugunsten der Steuerpflichtigen abweichend vom Wortlaut des Gesetzes entwickelte Grundsätze von der Finanzverwaltung zulasten der Steuerpflichtigen instrumentalisiert werden?

Abweichend vom Wortlaut des Gesetzes zugunsten der Steuerpflichtigen von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze (zB die gewerbesteuerliche Bagatellgrenze) dürfen nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden und zulasten der steuerpflichtigen instrumentalisiert werden (vgl. FG Nürnberg 12.12.2023 1 K 1572/20).

Prof. Dr. Burkhard Binnewies
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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