Zehnt – der Steuerblog

Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen in steuer- und steuerstrafrechtlicher Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.

 

Koalitionsvertrag 2025 und Gemeinnützigkeit!

Genau 18-mal wird der Begriff „gemeinnützig“ im jüngst vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erwähnt.

Was hat sich die künftige Koalition im Bereich Gemeinnützigkeit und Ehrenamt auf die Fahne geschrieben? 

Für gemeinnützige Organisationen/NPO sind im Wesentlichen die folgenden Vorhaben (sofern sie denn tatsächlich kommen) von Relevanz:

  • Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 AO (Tz. 1489); insbesondere soll (nun dieses Mal) die Gemeinnützigkeit des E-Sports kommen (Tz. 3766) und Rechtssicherheit für flächendeckende journalistische Angebote mit Blick auf die Gemeinnützigkeit geschaffen werden (Tz. 3914-3916)
  • (Nötige) Investitionszuschüsse im Bereich der neuen Wohngemeinnützigkeit in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO (Tz. 777)
  • Keine Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei Einnahmen bis zu € 100.000,-- p.a., dh. Erhöhung der bestehenden Einnahmegrenze in § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO (Tz. 1490-1491)
  • Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in § 64 Abs. 3 AO auf € 50.000 (Tz. 1488-1489)
  • Bei Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als € 50.000,-- p.a. muss keine Sphärenaufteilung mehr zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb erfolgen (Tz. 1491-1494)
  • Vereinfachung des Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrechts sowie der Gemeinnützigkeitsprüfung für kleinere Vereine (Tz. 1490, 1987, 1992-1993, 3777-3778)
  • Verbesserung des Haftungsprivilegs im Vereinsrecht (Tz. 1993, 3778)
  • Möglichst weitgehende USt-Befreiung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen (Tz. 1988-1989)
  • Anhebung der Ehrenamtspauschale auf € 960,-- und der Übungsleiterpauschale auf € 3.300,-- (Tz. 1487-1488)

Wir halten Sie über den weiteren Verlauf der Reformvorhaben auf dem Laufenden.
 

Dr. Jörg Alvermann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Sportrecht
Partner
LinkedIn
Dr. Oliver Cremers
Rechtsanwalt
Associate
LinkedIn