Zehnt – der Steuerblog

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Ist die Steuererklärung für Unternehmen bald auf einem Bierdeckel möglich?

Eine hochkarätig besetzte Expertenkommission stellte jüngst den im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erarbeiteten Abschlussbericht „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ vor. In diesem macht sie Vorschläge zur Vereinfachung von Regelungen, deren Zugänglichmachung für eine stärkere Digitalisierung, zum Bürokratieabbau und zur effektiven Steuerentlastung für Unternehmen.

Die Untersuchung nimmt dabei vier Themenblöcke in den Fokus: Die laufende Besteuerung der Unternehmen, Umwandlungen und Sanierungen, die internationale Unternehmensbesteuerung und schließlich die Digitalisierung und Betriebsprüfung. Für alle diese Bereiche schlägt die Kommission erhebliche Veränderungen der steuerlichen Rechtslage vor. Etwa sollen Kapitalgesellschaften künftig – wie es bereits Personengesellschaften in die andere Richtung ermöglicht wurde – zur Mitunternehmerbesteuerung optieren können, Verlustvorträge höhenmäßig unbegrenzt ermöglicht werden oder für Unternehmensumwandlungen das Teilbetriebserfordernis entfallen.

Der lesenswerte Bericht der Kommission enthält spannende Ansätze zu tiefgreifenden Reformen im Unternehmenssteuerrecht, die zu massiven Vereinfachungen und Entlastungen für die Steuerpflichtigen führen können. Inwieweit die Expertenvorschläge in künftigen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten. Bis der Unternehmer seine Steuererklärung auf einem Bierdeckel machen kann, ist es jedenfalls noch ein weiter Weg.

Lesen Sie mehr von uns zu diesem Thema im bald erscheinenden Heft 17 der Zeitschrift „Die Aktiengesellschaft“.

Prof. Dr. Burkhard Binnewies
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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Dr. Tim Walter
Rechtsanwalt
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