Zehnt – der Steuerblog

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BVerfG rügt BFH – NZB darf nicht zur Lotterie ausarten

Das BVerfG hat einen Beschluss vom 25.2.2025 veröffentlicht, mit dem die Praxis des BFH bei der Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerden (NZB) gerügt wird (BVerfG v. 25.2.2025 – 1 BvR 2267/23).

Wer häufiger Verfahren vor dem BFH betreut, in denen um die Zulassung der Revision gestritten wird, der weiß, dass die Ergebnisse kaum vorhersagbar sind. Beliebtes Stilmittel zur Zurückweisung von NZB sind überraschende „Darlegungsanforderungen“, dh. der Beschwerdeführer erfährt in dem Beschluss, mit dem seine Beschwerde zurückgewiesen wird, dass er zu einzelnen Punkten ergänzende Ausführungen hätte machen müssen, um eine Zulassung der Revision erreichen zu können. Einen besonders auffälligen Fall hat das BVerfG jetzt im Verfahren der Verfassungsbeschwerde aufgegriffen und den BFH verpflichtet, erneut über die Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden. „Überspannte Darlegungsanforderungen“ seitens des BFH stellen nach Auffassung des BVerfG einen Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes dar. Die Entscheidung des BVerfG begründet insoweit die Hoffnung, dass der BFH seine Zulassungspraxis in diesem Punkt überdenken könnte. Weitere Einzelheiten zu dem Fall und der Entscheidung des BVerfG erfahren Sie in unserem nächsten Newsletter.

Dr. Martin Wulf
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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