Zehnt – der Steuerblog

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Bist Du pleite?

Die Frage, ob der Gegner im Zivilprozess ggf. insolvenzbedroht oder -antragspflichtig ist, muss der Anwalt im Zivilprozess regelmäßig nicht ungefragt beantworten und demgemäß auch keine eigenen Nachforschungen dazu anstellen. Anderes gilt nur bei Offenkundigkeit oder ausdrücklicher Beauftragung oder Nachfrage durch den eigenen Mandanten. Eine allgemeine Aufklärung über das Insolvenzrisiko des Gegners schuldet der Berater nicht. Für einen Vollstreckungsausfallschaden haftet der Rechtsanwalt des eigenen Mandanten daher nicht, so das OLG Düsseldorf in seiner aktuellen Entscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juni 2024 – I-24 U 1/23 –, juris).

Sie haben Fragen? Gerne steht Ihnen das Team Beraterhaftung von Streck Mack Schwedhelm zur Verfügung. 

Dr. Markus Wollweber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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