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Steuerblog
Hier finden Sie die zehn wichtigsten Punkte zu steuerrechtlichen unterschiedlichen Themen kompakt und präzise zusammengefasst. Jeder Beitrag bietet Ihnen dabei wertvolle Einblicke und praxisnahe Expertise.
Techno im Berghain ist Kultur
Der BFH hat u.a. zum Berliner Technoclub Berghain (Urteil vom 23.7.2020 V R 17/17, siehe auch Urteil vom 10.6.2020 V R 16/17 zu einer Veranstaltung in Sachsen) entschieden:
„Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG steuersatzermäßigt, wenn diese Musikaufführungen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. Die Darbietung von Techno- und House-Musik durch verschiedene DJs kann einer Veranstaltung auch dann das Gepräge eines Konzerts oder einer konzertähnlichen Veranstaltung geben, wenn die Musikaufführungen regelmäßig (wöchentlich) stattfinden.“
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010223/
Damit ist es auch dann ein – dem ermäßigten Steuersatz unterliegendes – Konzert, wenn ein DJ auflegt. Für die Branche, die Pandemie-bedingt derzeit komplett lahm liegt, eine begrüßenswerte Klarstellung!

