Kontaktieren Sie uns gerne!

Steuerblog
Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen in steuer- und steuerstrafrechtlicher Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
„Leuchtturm Verfahren“ – Neue Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin NRW)
Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen, kurz ZeFin NRW, hat zum 1.7.2025 die Arbeit aufgenommen. Die ZeFin NRW soll landesweit, dh. auch über NRW hinaus eigenständig herausgehobene Fälle der Wirtschafts- und Finanzkriminalität, sog. „Leuchtturm Verfahren“ wie Steuerstrafen, Zigarettenschmuggel und Formen des Anlagen- und Subventionsbetrugs, verfolgen. Zuletzt machte die ZeFin bereits in einem Verfahren wegen Fälschung von Waschmitteln im Ausland auf sich aufmerksam.
Die ZeFin wird parallel zu den weiterhin tätigen Schwerpunkstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität und der Europäischen Staatsanwaltschaft tätig sein. Neben der landesweiten Zuständigkeit für herausgehobene Verfahren der Wirtschafts- und Finanzkriminalität bei bezirks-, länderübergreifenden oder internationalen Tatzusammenhängen fungiert die ZeFin NRW daneben als zentrale Ansprechstelle für Justizbehörden, das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), das Landeskriminalamt und die Behörden der Zollverwaltung.
Erste konkrete Projekte der ZeFin sollen der internationale Zigarettenschmuggel, aber auch Ermittlungen im Zusammenhang mit sog. „Gewerbesteueroasen“ sein. Das Landgericht Köln sprach hier zuletzt aus unterschiedlichen Gründen frei. Die Hintergründe will man - so erste Verlautbarungen - auf Seiten der ZeFin eruieren.
Fazit: Die Luft im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht wird zunehmend dünner. Neben der ZeFin ist das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) bereits seit Jahresbeginn tätig. Auch die Befugnisse des Zolls wurden und werden künftig weiter ausgeweitet.
Unternehmen sind gut beraten, sich im Vorhinein über mögliche unangekündigte „Gäste“ sowie deren Funktionen und Möglichkeiten zu informieren.
Sie haben (theoretische) Fragen zum Verhalten im Falle einer Durchsuchung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne unverbindlich.

