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Steuerblog
Hier finden Sie die zehn wichtigsten Punkte zu steuerrechtlichen unterschiedlichen Themen kompakt und präzise zusammengefasst. Jeder Beitrag bietet Ihnen dabei wertvolle Einblicke und praxisnahe Expertise.
Krypto und Steuern: Finanzverwaltung wertet zweites Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus!
Wie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität mitteilt, liegt der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung ein weiteres umfangreiches Datenpaket einer Krypto-Handelsplattform vor (vgl. Pressemeldung vom 25.9.2025).
Das Paket geht auf ein Sammelauskunftsverfahren aus dem Jahr 2023 zurück und soll rd. 4000 Steuerfälle umfassen. Details zum aktuellen Datenpakete sind noch nicht bekannt. Ein erstes Datenpaket hatte die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung bereits im Jahr 2019 aus einem Sammelauskunftsverfahren bei einer großen deutschen Krypto-Börse erhalten.
Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung in Zukunft vorgehen wird. Bislang treten die Steuerfahndungsstellen überwiegend im Rahmen von sog. Vorfeldermittlungen an Steuerpflichtige heran und fordern diese auf, ihre Kryptoeinkünfte nachzuerklären; hier ist in der Regel noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. In einigen Bundesländern werden jedoch auch Prüfungsanordnungen verschickt; in diesen Fällen besteht ein Sperrgrund, eine wirksame Selbstanzeige kann nicht mehr eingereicht werden.
Eines ist klar: Wer seine Kryptoeinkünfte in der Vergangenheit nicht erklärt und noch keine Post vom Finanzamt erhalten hat, sollte schnellstmöglich die Einreichung einer selbstanzeigetauglichen Nachmeldung prüfen, ehe eine Selbstanzeige gesperrt ist.
Wenn Sie Fragen zum Thema haben, hilft Ihnen unser Team Krypto und Steuern gerne weiter: krypto@streck.net.

