Steuerblog


Hier finden Sie die zehn wichtigsten Punkte zu steuerrechtlichen unterschiedlichen Themen kompakt und präzise zusammengefasst. Jeder Beitrag bietet Ihnen dabei wertvolle Einblicke und praxisnahe Expertise.

Katzenkratzbäume und Plüschgewirke

„Katzenkratzbäume sind in die Unterpos. 6307 90 10 KN einzureihen, wenn das auf der Oberfläche angebrachte Plüschgewirke den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht.“ (Leitsatz Nr. 2 zu : BFH vom 18.2.2020 VII R 15/18)

Good to know! Was wäre der Katzenkratzbaum auch ohne Plüschgewirke? Kein richtiger Katzenkratzbaum!

 
Dr. Markus Wollweber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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