Steueranwalt Köln
Wilhelm-Schlombs-Allee 7 - 11
50858 Köln
T +49 221 4929 29 - 0
F +49 221 4929 29 - 9
koeln@streck.net

Steuerblog
Hier finden Sie die zehn wichtigsten Punkte zu steuerrechtlichen unterschiedlichen Themen kompakt und präzise zusammengefasst. Jeder Beitrag bietet Ihnen dabei wertvolle Einblicke und praxisnahe Expertise.
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 AO.
Die Einspruchsfrist beträgt dann ein Jahr.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010151/