Steueranwalt Köln
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Steuerblog
Hier finden Sie die zehn wichtigsten Punkte zu steuerrechtlichen unterschiedlichen Themen kompakt und präzise zusammengefasst. Jeder Beitrag bietet Ihnen dabei wertvolle Einblicke und praxisnahe Expertise.
Eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs einer Führungsholding nach Maßgabe des ausschließlichen Entstehungsgrundes hält der 5. Senat des BFH für ernstlich zweifelhaft (vgl. BFH vom 30.3.2021 V B 63/20) und verweist in diesem Zusammenhang auf das beim EuGH unter dem Az. C-98/21 anhängige Vorabentscheidungsersuchen des 11. Senats (BFH vom 23.9.2020 XI R 22/18, BStBl II 2021, 325).
Zudem weist der BFH in seinem AdV-Beschluss vom 30.3.2021 ergänzend darauf hin, dass bei erfolgsabhängiger Vergütung (im Streitfall für Beratungsleistungen) keine generellen Zweifel an einem Leistungsaustausch bestehen.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202150115/