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Steuerblog
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BFH zum Status des "residente não habitual" im DBA-Portugal
Ausländische Sondersteuerregime stoßen bei deutschen Auswanderern auf große Beliebtheit – Lex Beckham, Lex Mbappé, italienisches Flat Tax Regime sind nur wenige Beispiele. Bei der Anwendung ist Vorsicht geboten: Ausländische Vorteile werden häufig durch inländische Nachteile kassiert – beispielsweise durch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht oder, wie der BFH im heute veröffentlichten Urteil (X R 1/24) am Beispiel des DBA Portugal aufzeigt, durch den Verlust des Abkommensschutzes:
Die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA-Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) ist dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugal) liegt, an Deutschland zurückfällt, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort aufgrund eines vor dem 01.04.2020 bei der portugiesischen Steuerverwaltung gestellten Antrags den Status eines "residente não habitual" hat und mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren steuerfrei gestellt wird.

