Steueranwalt Köln
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Steuerblog
Hier finden Sie die zehn wichtigsten Punkte zu steuerrechtlichen unterschiedlichen Themen kompakt und präzise zusammengefasst. Jeder Beitrag bietet Ihnen dabei wertvolle Einblicke und praxisnahe Expertise.
Über einen kuriosen Fall hatte der BFH mit Entscheidung vom 28. September 2021 (VIII R 2/19) entschieden:
Ohne dass der Steuerpflichtige überhaupt einen Antrag auf Gewährung des halben Steuersatzes gestellt hätte und ohne dass überhaupt die Voraussetzungen für die Gewährung des halben Steuersatzes vorgelegen hätten, gewährte das Finanzamt die Steuervergünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG.
Im Hinblick auf einen späteren Veräußerungsvorgang beantragte der Steuerpflichtige die (erneute) Gewährung der Vergünstigung.
Der BFH hat mit Urteil vom 28. September 2021 entschieden:
Im vorliegenden Fall waren nach Ansicht des BFH die Voraussetzungen von Treu und Glauben nicht gegeben. Der halbe Steuersatz wurde - die Vorinstanz hatte noch anders entschieden - endgültig verbraucht.