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Steuerblog
Hier finden Sie die zehn wichtigsten Punkte zu steuerrechtlichen unterschiedlichen Themen kompakt und präzise zusammengefasst. Jeder Beitrag bietet Ihnen dabei wertvolle Einblicke und praxisnahe Expertise.
Diese 10 goldenen Regeln strukturieren die entscheidenden Stellschrauben für Arbeitgeber: von erweiterten Mitwirkungspflichten über das richtige Verhalten bei Durchsuchungen bis zur strategischen Statusfeststellung.
Neben der Steuerhinterziehung ist der Bereich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung der zweite große Bereich, in dem Unternehmen und Arbeitgeber in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im Jahr 2025 ca. 25.800 Arbeitgeber geprüft, 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 98.200 Strafverfahren eingeleitet und dabei Schäden iHv. € 675 Mio. aufgedeckt.
Typische Risikobranchen sind ua. Gaststätten, Friseur- und Kosmetiksalons, plattformbasierte Lieferdienste, Schaustellbetriebe sowie das Baugewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, das Speditions- und Transportgewerbe sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe und Bordelle.
Durch neue gesetzliche Regelungen seit Jahresbeginn 2026 kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ua. einen automatisierten Datenabgleich nutzen, große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auswerten und daraus eine Risikobewertung ableiten. Das Recht zur Prüfung von Daten schließt nun ausdrücklich elektronische Aufzeichnungen wie Cloud-Speicher, Zeiterfassungssysteme und Buchhaltungsprogramme ein.
Durch die gesetzlichen Neuregelungen erweitern sich auch die Mitwirkungspflichten für Unternehmen. Diese müssen auf Verlangen auch digitale Informationen bereitstellen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit notwendige Zugänge zur IT-Infrastruktur kostenlos einrichten und eine maschinelle Auswertung der Daten ermöglichen.
Darüber hinaus greifen die Hinweispflichten künftig früher. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, ihre Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, ihren Ausweis oder anderweitige Ausweispapiere mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Dieser Hinweis muss nun bereits vor Aufnahme der Arbeitsleistung explizit erteilt werden.
10 goldene Regeln im Durchsuchungsfall
Die Ermittlungsergebnisse sind häufig existenzvernichtend. Neben der Strafe (in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe) drohen existenzvernichtende Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung. Die strafrechtliche Verteidigung beginnt häufig mit der Klärung sozialversicherungsrechtlicher Vorfragen.
Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung oder nur als Teilnehmer ist eine Bestellung als Geschäftsführer für eine Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen. Ein Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge bis zu einer Dauer von drei Jahren droht bereits bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen.
Das Zusammenspiel zwischen Strafverfahren, Beitragsnachforderungsverfahren der Rentenversicherungsträger und berufsrechtliche Konsequenzen macht eine Verteidigung notwendig, die sämtliche Verfahren „aus einer Hand“ betreut und diese Wechselwirkungen im Blick hat.
Insbesondere dem Risiko des Vorwurfs der Scheinselbständigkeit lässt sich durch die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund frühzeitig begegnen.