Steuerblog


Hier finden Sie die zehn wichtigsten Punkte zu steuerrechtlichen unterschiedlichen Themen kompakt und präzise zusammengefasst. Jeder Beitrag bietet Ihnen dabei wertvolle Einblicke und praxisnahe Expertise.

10 goldene Regeln für den Wegzug

Der Wegzug ins Ausland hat erhebliche steuerliche Folgen. Nicht selten spielen vermeintliche Steuervorteile sogar eine Rolle bei der Wahl der neuen Heimat. In jedem Fall sollte die Entscheidung über den Wegzug eine informierte sein.

1. Frühzeitig planen

Ein rechtssicherer Wegzug erfordert Vorbereitung. Standortwahl, Beteiligungsstruktur, Zeitpunkte und Nachweise sollten vor dem Umzug durchdacht sein. Spätere Änderungen sind oft teuer erkauft.

 

2. Sicherstellen, dass der Wegzug steuerlich (nicht) wirkt

Mit dem Wegzug endet die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht nicht immer. Stellen Sie entweder sicher, keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland zu haben oder entscheiden Sie sich – trotz Auslandsaufenthalts – ganz bewusst für einen Verbleib im deutschen Steuerregime.

 

3. Nachweise sichern

Um den Wegzug oder Verbleib in Deutschland belegen zu können, sollten Miet- oder Kaufverträge, Versorgungsverträge (Wasser, Strom, Internet), Arbeitsverträge, Versicherungen, Schul- oder Vereinsanmeldungen, Fahrtwege sowie Wohnsitzabmeldungen sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt werden. Gegebenenfalls sollten Sie darüber hinaus auch nachweisen können, in Deutschland nicht mehr über eine ständige Bleibe zu verfügen.

 

4. Denken Sie trotz Wegzugs an die deutsche Steuerpflicht 

Erzielen Sie nach dem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte – etwa aus inländischen Immobilien oder Beteiligungen – unterliegen diese in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht. Beim Wegzug in ein „Niedrigsteuerland“ kann es außerdem zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht kommen. Für Unternehmer ohne physische Betriebsstätte droht die Fiktion einer inländischen Betriebsstätte, damit Steuerpflicht ohne Ansässigkeit und Aktivitäten im Inland.

 

5.Klarheit über das Steuerrecht des Ziellandes verschaffen

Andere Länder, anderes Steuerrecht. Bedenken Sie die Folgen einer unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland. Auch andere Staaten kennen ein Welteinkommensprinzip, einige erheben darüber hinaus Vermögensteuer. Nicht immer helfen Doppelbesteuerungsabkommen weiter. Vermeiden Sie eine Doppelbesteuerung möglichst und informieren Sie sich frühzeitig.

 

6. Wegzugsteuer beachten

Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, wird beim Wegzug so behandelt, als hätte er die Anteile verkauft. Die dabei entstehenden stillen Reserven sind idR sofort zu versteuern – auch ohne tatsächlichen Verkauf. Gleiches gilt seit Neustem für Fonds, in die Sie mehr als € 500.000 investiert haben.

 

7. Zahlungsaufschub beantragen und Erstattung bei Rückkehr sichern

Die Wegzugsteuer muss nicht immer sofort, sondern kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden. Denken Sie außerdem an die Rückkehrerregelung. Ist der Rückzug von Anfang an geplant, muss uU überhaupt keine Steuer bezahlt werden. Halten Sie sich aber auch dann alle Optionen offen, auch wenn eine Rückkehr (noch) nicht geplant ist. Die Wegzugsteuer lässt sich bei einer Rückkehr binnen sieben Jahren idR vollständig vermeiden. Die Frist kann auf zwölf Jahre verlängert werden.

 

8. Entstrickungsbesteuerung nicht vergessen

Nicht nur die Beteiligung an Kapitalgesellschaften ist beim Wegzug steuerlich relevant. Auch die Überführung von Betriebsvermögen ins Ausland führt häufig zur Aufdeckung stiller Reserven. Das gilt nicht nur für Einzelunternehmer, sondern auch und insbesondere bei der Beteiligung an Personengesellschaften. Bei frühzeitiger Planung kann die Steuer über fünf Jahre ratierlich gezahlt werden.

 

9. Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung beachten

Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht enden meist nicht sofort mit dem Wegzug, sondern erst nach fünf Jahren Auslandsaufenthalt. Anschließend kann zudem noch die erweiterte beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht greifen. Bedenken Sie auch, dass Familienangehörige häufig in Deutschland verbleiben und weiterhin der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterfallen.

 

10. Professionelle Beratung einholen

Wegzug, Rückkehr, Nachfolge, Unternehmensbeteiligungen und Doppelbesteuerung: Die steuerlichen Auswirkungen eines Wegzugs sind komplex. Überlassen Sie nichts dem Zufall und holen Sie professionelle Beratung ein.

Dr. Eugen Mehlhaf
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater
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