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Kampf gegen die Finanzkriminalität - Neues Maßnahmenpaket der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung

Die Europäische Kommission hat am 20.7.2021 eine Vielzahl von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt, durch welche die Vorschriften der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden sollen.

Insbesondere soll eine neue EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung geschaffen werden (AMLA, Anti-Money Laundering Authority).

Das Maßnahmenpaket besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:

•    Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung;

•    Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften – auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum;

•    Sechste Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU ersetzen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten;

•    Überarbeitete Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 zur Rückverfolgung von Krypto-Transfers.

EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA)

Zur Stärkung und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den inländischen zentralen Meldestellen (FIU, Financial Intelligence Units) soll auf Ebene der EU eine zentrale Geldwäschebekämpfungsbehörde geschaffen werden, welche die Funktion einer Zentralstelle wahrnehmen soll. Auf dieser Ebene sollen die Arbeiten der nationalen Behörden koordiniert werden, um sicherzustellen, dass auch der private Sektor die EU-Vorschriften korrekt und einheitlich anwendet.

Darüber hinaus soll die zentrale Meldestelle bei der Verbesserung der analytischen Kapazitäten behilflich sein, was illegale Finanzströme angeht. Geschaffen werden soll insbesondere ein einheitlich integriertes System zur EU-weiten Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung. Hervorhebenswert ist, dass einige der risikoreichsten, in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten tätigen, Finanzinstitute durch die neu geschaffene Behörde direkt beaufsichtigt oder bei unmittelbar drohenden Risiken sofort Maßnahmen verlangt werden sollen. 

Erklärtes Ziel ist die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen und die Sicherstellung einer grenzüberschreitenden Koordinierung untereinander. 

Einheitliches EU-Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung

Zum Zwecke der EU-weiten Harmonisierung soll ein einheitliches EU-Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden. Geregelt werden sollen detaillierte Bestimmungen zur Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen Eigentum und zu den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und der zentralen Meldestellen. Erwähnenswert ist, dass bestehende nationale Bankkontenregister miteinander verknüpft werden sollen. Hierdurch soll ein schnellerer Zugriff auf Informationen über Bankkonten und Schließfächer ermöglicht werden. Dabei soll auch den Strafverfolgungsbehörden ein Zugang zu diesem System verschafft werden, um die Ermittlung und Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte in grenzüberschreitenden Fällen zu beschleunigen.

Erfassung des Krypto-Sektors

Ziel der Reform ist es weiter, sämtliche Krypto-Dienstleistungen durch die Reform zu erfassen und alle Dienstanbieter der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität zu unterwerfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Transfers von Krypto-Werten vollständig nachverfolgt werden können. Untersagt werden sollen nach dem Gesetzesentwurf insbesondere anonyme „Krypto-Geldbörsen“. 

Barzahlungsobergrenze von € 10.000,--

Zur weiteren Verhinderung und Verfolgung der Geldwäsche will die Kommission eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von € 10.000,-- einführen. Es wird darauf abgestellt, dass bereits in etwa 2/3 der Mitgliedstaaten entsprechende Obergrenzen bestehen, wenngleich die Beträge unterschiedlich hoch sind. Dadurch soll es Straftätern erschwert werden, schmutziges Geld zu waschen.

Drittländer – schwarze und graue Listen

Die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung“ (FATF, Financial Action Task Force on Money Laundering) hat die Aufgabe, die weltweite Entwicklung bei der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung zu beobachten. Die von der FATF herausgegebenen Länderempfehlungen und Einstufungen sollen durch die EU übernommen werden. Künftig soll es zwei den FATF-Einstufungen entsprechende EU-Listen geben: Eine „schwarze“ und eine „graue“ Liste. 

Next Steps

Die vorgenannten Gesetzgebungsvorschläge werden aller Voraussicht nach zügig verabschiedet, so dass insbesondere die angedachte Geldwäschebekämpfungsbehörde bereits ab dem Jahr 2024 operativ sein soll. Ist auch das Thema Geldwäschebekämpfung nicht neu, so stellt dieses Maßnahmenpaket jedoch einen weiteren Meilenstein im Bereich der grenzüberschreitenden Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung dar. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die europäische Staatsanwaltschaft erst kürzlich ihre Arbeit aufgenommen hat, stellt das beschlossene Maßnahmenpaket eine weitere Verschärfung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung dar.  Auch die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten dürfte in diesem Zusammen-hang neu geregelt werden (vgl. hierzu bereits PETERS/BODE, ZWH 2020, 233 + 285).

Dr. Sebastian Peters
Rechtsanwalt
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