Der Zehnt Aktuell
Mit unserem wöchentlichen Newsletter informieren wir Sie im Bereich Steuerrecht über aktuelle Themen, Entscheidungen und Kanzlei-News.
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Das Sanierungssteuerrecht war lange Zeit selbst ein Sanierungsfall. Im Gegensatz zum Zivil-, Gesellschafts- und Verfahrensrecht wurde das Steuerrecht in den letzten 20 Jahren zunehmend sanierungsfeindlich. Der Gesetzgeber hat sanierungsfreundliche Normen (zB § 3 Nr. 66 EStG aF steuerfreier Sanierungsgewinn) gestrichen. Betriebswirtschaftlich notwendige Sanierungsmaßnahmen wurden mit steuerlichen Nachteilen verbunden (zB § 8 c KStG Verlust des Verlustvortrags bei Aufnahme eines neuen Gesellschafters). Erschwerend kam hinzu, dass wichtige Normen verfassungsrechtlichen und EU-rechtlichen Bedenken unterlagen. Die gerade in der Sanierungsberatung erforderliche Rechtssicherheit war damit nicht mehr gegeben.
Der Gesetzgeber hat jetzt endlich in Sanierungsfällen wieder mehr Rechtssicherheit geschaffen. Am 23.11.2018 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (auch Jahressteuergesetz 2018 genannt) zugestimmt, so dass es nunmehr als erstes großes Steueränderungsgesetz der neuen Bundesregierung in Kraft treten kann. Kurz zuvor hatte der Finanzausschuss wichtige Änderungen gerade im Sanierungssteuerrecht veranlasst:
Diese Änderungen sind zu begrüßen. Sie werfen aber auch eine Vielzahl von neuen Fragen auf. ZB:
Zudem bleiben trotz dieser wichtigen Klarstellungen des Gesetzgebers EU- und verfassungsrechtliche Bedenken bestehen:
Es bleibt also weiterhin dabei, dass in der Sanierungsberatung stets die steuerrechtlichen Auswirkungen zu überprüfen sind. Betriebswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen können weiterhin steuerschädlich sein.