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Kampfansage gegen Steuerhinterziehung aus Kryptoeinkünften
BMF-Pressekonferenz vom 29.4.2026
In der Pressekonferenz am 29.4.2026 kündigt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil „Steuerbetrügern“ den Kampf an, um im selben Atemzug auf die Besteuerung von Kryptowährung einzugehen: „Wir sagen Steuerbetrügern den Kampf an. Wir wollen Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität voranschreiten, wir wollen die Kryptowährung anders besteuern, mir geht es um den Schutz aller, die sich an die Regeln halten“ (Bundesfinanzministerium). In der steuerstrafrechtlichen Beratungspraxis ist bereits seit einiger Zeit spürbar, dass die Finanzbehörde bei der Aufdeckung unbekannter Kryptosteuerfälle den Druck erhöht. Die Aussage des Finanzministers fügt sich in eine erkennbare Entwicklung der Strafverfolgung von Kryptofällen ein.
Änderung der Großwetterlage
Bestand die gängige Praxis der Finanzverwaltung bis vor Kurzem darin, Steuerpflichtige im Rahmen von Vorfeldermittlungen (§ 208 Abs. 1 Nr. 3 AO) mittels sog. „Goldene-Brücke-Schreiben“ zur Offenlegung bislang nicht erklärter Kryptoeinkünfte aufzufordern, gehen die Finanzbehörden seit einiger Zeit vermehrt dazu über, steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige (§ 371 AO) ist damit gesperrt (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 b AO).
Bekanntermaßen bilden Sammelauskunftsersuchen die Datengrundlage für diese Aufgriffsfälle. Der Finanzverwaltung liegen Nutzerdaten vor, die systematisch ausgewertet und mit der veranlagten Einkommensteuer der Plattformnutzer abgeglichen werden. Zuletzt kam im September 2025 durch das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW ein weiteres Datenpaket aus einem zweiten Sammelauskunftsersuchen hinzu, dessen Auswertung und Verfolgung andauert. Dabei tauschen die Finanzbehörden die Daten bundeslandübergreifend aus, sodass die Erkenntnisse aus dem Datenpaket nicht nur Steuerpflichtige in NRW, sondern bundesweit betreffen.
Automatischer Informationsaustausch (DAC 8 und KStTG)
Die Aussage des Bundesfinanzministers ist aus einem weiteren Aspekt ernst zu nehmen: DAC 8 und die Umsetzung durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) wird in Zukunft zur Aufdeckung weiterer Krypto-Sachverhalte durch die Finanzverwaltung führen.
Seit dem 1.1.2026 gilt für Betreiber von Kryptoplattformen ein Pflichtenkorsett, das zur Erhebung von Daten über inländische Steuerpflichtige zwingt. Für das Berichtsjahr 2026 sind diese Daten dem BZSt bis zum 31.7.2027 zu melden; andernfalls drohen ua. Bußgelder.
Meldung von Stammdaten mit Steueridentifikationsnummern an das BZSt
Die mitteilungspflichtigen Stammdaten der Nutzer umfassen neben der Identität (Name, Geburtsdatum und Adresse) auch die Angaben zum Ort der steuerlichen Ansässigkeit und der steuerlichen ID-Nummer. Die Datenerhebung erstreckt sich nicht nur auf Neukunden der Plattformen, Bestandskunden sind gleichermaßen bis Ende 2026 nachzuerfassen. Die Daten müssen in einem vorgegebenen Datensatz übermittelt werden. Die Zeichen stehen erkennbar auf eine umfangreiche, automatisierte Auswertung.
Ausblick
Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung des Finanzministers in erster Linie auf eine konsequente Erweiterung und Erleichterung der Ermittlungsarbeiten gerichtet, um bislang unberücksichtigt gebliebener steuerpflichtiger Einkünfte aus Kryptogewinnen aufzudecken. Ob daneben der politische Wille für die angekündigte und bereits in der Presse diskutierte, „Aufhebung“ der Haltefrist für Kryptogewinne – gemeint ist die Regelung zur steuerfreien Veräußerung von Wirtschaftsgütern nach einem Jahr gem. § 23 Abs. 1 EStG – am Ende eine Mehrheit findet, bleibt abzuwarten.
Vor dem Hintergrund der laufenden und zukünftigen Datenauswertungen sind Inhaberinnen und Inhaber von Kryptowerten gut beraten, die steuerlichen Auswirkungen ihrer Kryptotransaktionen zeitnah prüfen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unser Team Krypto und Steuern: krypto@streck.net


