NPO / Stif­tung­en / öf­fent­li­che Hand

Die Beratung von Non-Profit-Organisationen und der öffentlichen Hand ist ein langjähriger Beratungsschwerpunkt von SMS. Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts schätzen unsere umfassende Beratungserfahrung im Vereins- und Stiftungsrecht, Zuwendungsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, dem Steuerrecht der Berufsverbände, der öffentlichen Hand und der nicht steuerbegünstigten Vereine und Stiftungen. Wir betreuen und organisieren Gründungsvorhaben, gestalten die Satzungen und unterstützen Sie in sämtlichen vereins- und stiftungsrechtlichen Fragen. Als weitere Schwerpunkte haben sich in den vergangenen Jahren die Steuerfragen im Bereich der Verbände, des Sports und der öffentlichen Hand entwickelt. Aufgrund der gestiegenen Tendenz der Finanzbehörden zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen ist hierbei nicht zuletzt unsere besondere Expertise im Steuerstrafrecht und in Tax Compliance hilfreich.

Dr. Dr. Mückl, Dr. Olbing und Dr. Alvermann sind Lehrende für Gemeinnützigkeitsrecht, Vereins- und Stiftungsrecht sowie für die Besteuerung der öffentlichen Hand bei einer Vielzahl von Vortrags- und Lehrveranstaltungen, u.a. bei den „Kölner Tagen Gemeinnützigkeitsrecht“, der „Jahrestagung NPO“, an der Bundesfinanzakademie, der Deutschen Stiftungs Akademie und der Beck-Akademie.

Dr. Dr. Mückl, Dr. Olbing und Dr. Alvermann sind Autoren u.a. für die Vorschriften in §§ 4 und 5 KStG zur öffentlichen Hand, Gemeinnützigkeit und Berufsverbänden in dem Standardkommentar Streck, KStG.

Dr. Alvermann ist Publizierender der für gemeinnützige Organisationen besonders relevanten Kommentierung von § 4 Nr. 22 ff. UStG in dem Standardkommentar Wäger, UStG.

Dr. Alvermann ist zudem Autor in folgenden Handbüchern:

  • Reichert, Vereins und Verbandsrecht;
  • Tax Compliance (Kapitel NPO und öffentliche Hand),
  • Formularhandbuch Steuern (Kapitel „Verein“ und „Stiftung“)
  • Praxishandbuch Sportrecht
  • eSport und Recht
  • Formularbuch Sport (steuerlicher Teil)

Dr. Alvermann ist darüber hinaus Fachanwalt für Sportrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein.

Dr. Olbing, Dr. Dr. Mückl und Dr. Alvermann zählen laut Handelsblatt und Best Laywers zu den „besten Anwälten Deutschlands“.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien