In­ter­na­tio­na­les Steuer­recht

Als bundesweit tätige Kanzlei sind wir regelmäßig mit Fragen des Internationalen Steuerrechts betraut. Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Vertretung in grenzüberschreitenden Steuer- und Steuerstrafverfahren ebenso wie die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen bei zB Zu- und Wegzugsfragen, bei der Gründung oder Abwicklung von Holding- oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland oder bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen.

Soweit sich dabei Rechtsfragen ausländischer Rechtsordnungen stellen, arbeiten wir eng mit ausländischen Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowie Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zusammen. Durch regelmäßige Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und als Referent:innen bei Vortragsveranstaltungen zu den benannten Themen sind wir bei Berater:innen bundesweit bekannt.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien