Als bundesweit tätige Kanzlei sind wir regelmäßig mit Fragen des Internationalen Steuerrechts betraut. Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Vertretung in grenzüberschreitenden Steuer- und Steuerstrafverfahren ebenso wie die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen bei zB Zu- und Wegzugsfragen, bei der Gründung oder Abwicklung von Holding- oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland, oder bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen.
Soweit sich dabei Rechtsfragen ausländischer Rechtsordnungen stellen, arbeiten wir eng mit ausländischen Steuerberatern und -anwälten zusammen. Durch regelmäßige Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und als Referenten bei Vortragsveranstaltungen zu den benannten Themen sind wir bei den Beratern bundesweit bekannt.