In­sol­venz­steuer­recht

Gegenstand dieses Fachgebietes sind alle steuerlichen Fragestellungen, die in der Insolvenz und bei der Sanierung auftreten können. Wir betreuen nicht nur das insolvenzbedrohte Unternehmen, deren Gesellschafter:innen und Geschäftsführung, sondern auch den Steuerberater und die Steuerberaterin sowie den Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterin. Zielrichtung ist eine möglichst steueroptimale Abwendung der Krise unter Vermeidung von Haftungsgefahren. Unabhängig davon führen wir die steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren in der Krise für die Beteiligten fort. Zudem übernehmen wir die strafrechtliche Verteidigung. Hier rückt der Insolvenzverwalter immer mehr in den Fokus der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, da er unter Zeitdruck und auf häufig ungenügender Informationsbasis auch für die Zeit vor Insolvenzeröffnung die steuerlichen Pflichten des Schuldners erfüllen muss.

RA und FAfStR Dr. Klaus Olbing ist seit Jahren Vorsitzender des Steuerrechtsausschusses und Mitglied des Insolvenzrechtsauschusses beim DAV. Er trägt zu diesen Themen bei vielen Fachveranstaltungen vor. Zudem veröffentlicht er laufend zum Insolvenzsteuerrecht (zB Mitautor im RWS-Kommentar InsO zum Ertragsteuerrecht, in Streck, KStG Kommentar zu §§ 8 c und d sowie in Thierhoff, Unternehmenssanierung). In dieser Eigenschaft wurde er 2019 im Handelsblatt zum Steueranwalt des Jahres gewählt.

Un­se­re Kom­pe­tenz­fel­der

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Besteuerung der Personengesellschaft 
  • Besteuerung der Körperschaft 
  • Unternehmensumwandlung 
  • Insolvenzsteuerrecht 
  • NPO / Stiftungen / öffentliche Hand 
  • Umsatzsteuer 
  • Internationales Steuerrecht 
  • Interne Ermittlungen 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Compliance 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer / Nachfolge 
  • Besondere Verkehr- / Verbrauchsteuern 
  • Zoll 
  • Lohnsteuer / Sozialversicherungsrecht 
  • Gesellschaftsrecht / M & A 
  • Beraterhaftung 
  • Besteuerung von Immobilien