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Zehnt-Stipendium
Wissenschaftliches Arbeiten ist in unserer Praxis unabdingbar.
Mit dem Zehnt-Stipendium fördern wir praxisrelevante Promotionsvorhaben auf dem Gebiet des Steuerrechts ideell und monetär.
Der diesjährige SMS-Doktorandentag findet am 19.9.2025 statt - weitere Infos hierzu und den Link zur Bewerbung finden Sie weiter unten.
Bis zu 10 Stipendiatinnen und Stipendiaten bieten wir eine ideelle Förderung. Hierdurch möchten wir es Ihnen ermöglichen, Ihr Promotionsthema aus Perspektive eines Praktikers zu betrachten:
- Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für Ihr Promotionsthema zur Verfügung. Wir bieten an, mit Ihrer Forschung zusammenhängende Problemstellungen aus der Beratungspraxis zu erörtern und Ihre Lösungsansätze zu diskutieren.
- Diesen Praxiseinblick können Sie durch Praktika und wissenschaftliche Mitarbeit vertiefen. Gerne beziehen wir Sie gezielt in Mandate mit Bezug zu Ihrer Forschung ein.
- Auf Wunsch bieten wir eine Simulation Ihrer mündlichen Prüfung (Disputation) an.
- Schließlich steht Ihnen das Angebot unserer Zehnt-Akademie offen. Wesentlicher Baustein der Akademie sind regelmäßige Vortragsveranstaltungen. Erfahrene Anwälte unserer Partnerschaft führen in praxisrelevante Tätigkeitsfelder ein. Ziel ist es, jungen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in das spannende Arbeitsfeld zu erleichtern. Als Stipendiatin oder Stipendiat sind Sie herzlich zu allen Veranstaltungen eingeladen.
Die ideelle Förderung steht unter dem Vorbehalt „Alles kann, nichts muss!“ Praktika und Mitarbeit sind nicht verpflichtend und werden gesondert vergütet. Der Austausch zum Promotionsthema setzt voraus, dass tatsächlich Bezüge zur Praxis der Kanzlei bestehen. Weitergehende Kooperationen, etwa bei Veröffentlichungen oder Fachvorträgen der Partnerschaft, sind denkbar. Die Förderung umfasst keine inhaltliche Prüfung Ihrer Dissertation.
Bis zu 3 Stipendiatinnen und Stipendiaten fördern wir zusätzlich finanziell. Mit der monetären Förderung möchten wir gezielt zur Finanzierung der Druckkosten Ihrer Dissertation beitragen. Insgesamt vergeben wir bis zu € 3.000,--. Die Maximalförderung pro Person beträgt € 2.000,--. Der Mindestförderbetrag liegt bei € 500,--.
Mit der Förderung honorieren wir den erfolgreichen Abschluss Ihrer Promotion. Der Zuschuss wird nach Abschluss des Verlagsvertrags ausgezahlt.
Voraussetzungen sind, dass Sie Ihr (erstes) Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt haben und zu einem Thema mit steuer- oder steuerstrafrechtlichem Bezug promovieren.
Als Mindeststand Ihrer Dissertation setzen wir „Exposéreife“ mit Betreuungszusage durch einen Lehrstuhlinhaber voraus. Darüber hinaus können alle – bei Bewerbung noch nicht abgeschlossenen – Promotionsvorhaben gefördert werden.
Unserer Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten legen wir drei Kriterien zugrunde:
- Wissenschaftlicher Mehrwert
- Praxisrelevanz
- Persönliche Qualifikationen
Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber laden wir für den 19.9.2025 herzlich in unsere Kanzlei ein. Gerne möchten wir die Gelegenheit nutzen, Sie und Ihre Forschungsprojekte kennen zu lernen und uns vorzustellen.
Im Anschluss an den Doktorandentag geben wir die Auswahl unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten bekannt. Auch erfahren Sie, ob Sie in den Genuss der monetären Förderung kommen. Dabei garantieren wir eine Mindestförderung iHv. € 500,--. Die finale Höhe der Förderung (bis zu € 2.000,--) legen wir bei erfolgreichem Abschluss Ihres Promotionsprojekts unter Heranziehung der Förderkriterien fest.
Bewerbungsschluss ist der 31.5.2025
FRAGEN & ANTWORTEN
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