Wir sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, genauer Steueranwältinnen und Steueranwälte und das mit Leidenschaft
Der Dreiklang aus Steuergestaltung, Steuerstreitführung, Steuerstrafrecht prägt unsere Beratungsphilosophie.
Gegenstand der Gestaltungsberatung sind Unternehmensgründungen, Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmensnachfolge und sonstige Verträge mit steuerrechtlichen Fragestellungen. Die streitige Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung im Steuer- und Steuerstrafrecht ist unsere Passion. Dazu gesellen sich die Beratungsgegenstände Beraterhaftung und Gesellschafterstreit.
Wir tragen die Robe gern, vor den Finanzgerichten, vor den Strafgerichten sowie vor den Zivilgerichten bei der Vertretung des Beraterkollegiums in Haftungsverfahren, bei der Vertretung von Gesellschaftsbeteiligten im Gesellschafterstreit oder bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit steuerrechtlicher Implikation.
Wir lieben sowohl das geschriebene als auch das gesprochene Wort. Sprache ist unser Handwerkszeug. Mit ihrer Hilfe wollen wir überzeugen. Daher wird sie von uns besonders gepflegt. Klar strukturierte, pointierte Schriftsätze, Plädoyers und Vorträge sind unsere Visitenkarte.
Wir mögen die Vielfalt unserer Mandate sowie der Mandant:innen und ihrer Fragestellungen. Regelmäßig werden sie vom Beraterkollegium an uns herangetragen. Mit ihnen zusammen tragen wir zur Lösung bei. Unsere Mandant:innen sind Privatpersonen und Unternehmer:innen, kleinen und großen Unternehmen, Vereinen und Stiftungen, Geschäftsführer:innen und Vorständen sowie Sportler:innen, Schauspieler:innen, Musiker:innen. Im Steuerstaat sind alle interessanten Lebenssachverhalte von steuerrechtlicher Relevanz. Das macht die Tätigkeit für uns abwechslungsreich und interessant.
Wir streiten für unsere Mandant:innen – vor Gericht oder gegenüber den Verhandlungspartnern– hart in der Sache, verbindlich im Ton, fachlich fundiert, bundesweit und daher unabhängig.
Wir empfinden die Pflicht zur Verschwiegenheit als Privileg. Die Nennung von Mandant:in oder Mandaten in den einschlägigen Medien erfolgt nicht. Gelangen Mandate in die Öffentlichkeit, sind sie durch die Medien anhand externer Quellen eigenständig ermittelt.
Wir engagieren uns ehrenamtlich im Interesse der Anwaltschaft, bei Anwaltskammern, dem Deutschen Anwaltverein und örtlichen Anwaltvereinen, bei Anwaltsgerichtshöfen und Prüfungskommissionen.