Be­steu­erung der Pri­vat­per­son

Die Beratung und Vertretung von natürlichen Personen bei ertragsteuerlichen Fragestellungen beginnt mit der Frage der Steuerpflicht in Deutschland (unbeschränkt/beschränkt). In diesem Zusammenhang beraten wir zu den steuerrechtlichen Konsequenzen des Wegzugs bzw. Zuzugs von natürlichen Personen aus bzw. nach Deutschland. Ferner werden Fragen der laufenden Besteuerung behandelt, insbesondere in Bezug auf die Arbeitnehmerbesteuerung, Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Regelmäßige Fragestellung ist auch, ob ein wirtschaftlich relevanter Sachverhalt überhaupt der inländischen Besteuerung unterliegt oder nicht (zB bei Immobilienveräußerungen und Spekulationsgeschäften, der Abgrenzung zur Liebhaberei oder der Anerkennung von Verlusten). Außerdem beraten wir Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zu allen relevanten Fragen des Gesellschafts-, Steuer- und Abgabenrechts. Zankapfel mit der Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang ist zB die Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in gewerbliche Einkünfte aufgrund der Annahme einer Betriebsaufspaltung. Hier unterstützen wir unsere Mandanten sowohl bei der Vermeidung einer Betriebsaufspaltung als auch bei der Vermeidung der unbeabsichtigten Auflösung einer Betriebsaufspaltung.

Our competencies

  • Besteuerung der Privatperson 
  • Besteuerung von Einzelunternehmern und Freiberuflern 
  • Taxation of partnerships 
  • Corporate taxation 
  • Corporate transformation 
  • Insolvency tax law 
  • Non profit organizations / foundations / public sector 
  • Value added tax 
  • International tax law 
  • Commercial criminal law 
  • Compliance 
  • Inheritance and gift tax / succession 
  • Special transaction and excise taxes 
  • Customs duties 
  • Income tax and social insurance law 
  • Company law/M & A 
  • Adviser liability 
  • Immobilienbesteuerung EN