- Zehn goldene Regeln für die Betriebsprüfung
Dr. Jörg Alvermann
Partner seit:
2002
Rechtsanwalt seit:
1999
Geburtsjahr:
1971
Familienstand:
Verheiratet, zwei Kinder
Studium:
Köln
Sonstiges:
- Dozent an der Bundesfinanzakademie
- Dozent an der Deutschen StiftungsAkademie
- Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein
Kompetenzen
Die Partnerschaft bietet durch ihre Partner die Mitwirkung an Seminaren, Vorträgen und Themenveranstaltungen an. Möglich sind Vorträge, Tages- und Halbtagesseminare und andere Veranstaltungsformen wie Konferenzen, Streitgespräche oder Diskussionsrunden. Adressaten sind in erster Linie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmer. Wir tragen natürlich auch vor anderen Berufsgruppen und Interessenten vor. Wir bieten diese Leistungen überörtlich an und sind nicht auf die Orte unserer Partnerschaft beschränkt. Unser Honorar wird individuell vereinbart. Zu allen Themen gibt es Tagungsunterlagen.
Zu folgenden Themen referiert Herr Dr. Alvermann:
- Umsatzsteuer aktuell
- Der Streit um die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Die Besteuerung der öffentlichen Hand
- Betriebe gewerblicher Art
- Non-Profit-Organisationen im Steuerrecht
- Die gemeinnützige GmbH
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- Steuerprobleme der Berufsverbände
- Steuerliche und strafrechtliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände von GmbH und AG
- Rechtsformen für Non-Profit-Organisationen
- AG und GmbH als Töchter der öffentlichen Hand
- Gemeinnützigkeitsrecht und seine Probleme
- Vereine, Verbände und Stiftungen im Steuerrecht und Steuerstrafrecht
- Stiftungen im Steuerrecht
- Non-Profit-Organisationen im Steuerrecht
- Stiftungen in der aktuellen Beratungspraxis
- Stiftung und Erbfall
- Die Stiftung in der Unternehmensnachfolge
- Steuerprobleme der Berufsverbände
- Spenden und Sponsoring
- Steuerprobleme und Steuerstrafrecht der Sportvereine
- Organhaftung in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Der Stiftungsvorstand
- Die Stiftung in der Unternehmensnachfolge
- Stiftung und Erbfall
- Steuerfahndungsbrennpunkt Umsatzsteuer
- Steuerliche und strafrechtliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände von GmbH und AG
- Der Streit um die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Die steuerliche Beraterhaftung – Vorsorge und Abwehr
- Umsatzbesteuerung von Rechtsanwälten
Veröffentlichungen von Herrn Dr. Alvermann:
- Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG
- Kein „doppeltes Satzungserfordernis“ bei gemeinnützigen Kooperationen nach § 57 Abs. 3 AO
- Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (BFH, Urt. v. 20.4.2023 – III R 53/20)
- Das neue Zuwendungsempfängerregister
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags
- Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte – keine Rückwirkung der RL (EU) 2022/542
- Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung – Steuerprobleme bei Wohltätigkeitsveranstaltungen (BFH, Urt. v. 15.6.2023 – IV R 6/20)
- Das neue Stiftungsrecht – Ein Überblick für die steuerliche Beratungspraxis
- Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (BFH, Urt. v. 11.4.2019 – III R 36/15)
- Rezension Berndt/Nordhoff, Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen, 2. Aufl., 2019
- KStG Körperschaftsteuerkommentar (Mitautor)
- Stiftungssponsoring - Steuerlich richtig gestalten
- Rechtsbehelfsempfehlung: Neue BFH-Urteile zur Umsatzsteuerfreiheit von "Schönheitsoperationen"
- Aktuelles zur Geschäftsveräußerung im Ganzen
- Neues BMF-Schreiben zur Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
- Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten?
- Betriebliche Aufwendungen bei Golfturnieren und EStG-Abzugsverbot
- Stiftung
- Aktuelles zur Umsatzsteuerbefreiung des Sports
- Sport und Steuern
- Zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen steuerunehrlicher Lieferanten - ein Update
- RBE: Fälligkeit von Gerichtskosten im FG-Verfahren
- Lohnsteuerliche Fahndungsschwerpunkte in Sportvereinen
- Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball
- Formularbuch Recht und Steuern
- Die Umsatzsteuerveranlagungen von Sportvereinen sind zu überprüfen
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungseinrichtungen
- Steuerliche Folgen von Hospitality-Maßnahmen
- Fahndungsbrennpunkt Umsatzsteuer
- Steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit - Fluch odr Segen für den Sport?
- Umsatzsteuer auf Vereinsbeiträge?
- USt für innergemeinschaftliche Lieferungen als Sanktion für missbräuchliches Verhalten? - Zu den Konsequenzen der EuGH-Entscheidung v. 7.12.2010 - Rs. C-285/09, R, DB 2010, S. 2774
- Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Lieferungen als Sanktion für missbräuchliches Verhalten?
- Buch - Formularbuch Recht und Steuern
- Leistungen von Praxisausfallversicherungen nicht steuerbar
- Praxistipps für Hospitality-Maßnahmen - Steuerliche Rahmenbedingungen und Risikovorsorge
- Beantwortung des von der Staatsanwalt Düsseldorf an Credit Suisse-Kunden versandten Fragebogens bleibt freiwillig
- Anzeige- und Berichtigungspflicht bei zuvor bedingt vorsätzlich abgegebener unrichtiger Steuererklärung
- Erstattungsfähigkeit von Bürgschaftskosten bei der Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung
- Zahlungen an ehrenamtliche Vereinsvorstände - Sportvereine in Bedrängnis
- FG Niedersachsen: Leistungsort eines Vermittlers von Sportwetten
- Kein Abzug der Betriebsausgaben für einen Rennwagen
- Die Zurückverweisung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - welche Bindungswirkung besteht für das Finanzgericht
- Der grenzüberschreitende Spendenabzug - EuGH-Entscheidung im Fall Persche
- Die Umsatzbesteuerung der Mitgliedsbeiträge
- Erhöhte Anforderungen zur Sekundarhaftung bei Serienschäden
- Die umsatzsteuerliche Organschaft auf dem Prüfstand
- Die Steuerfalle: Verschwiegene Stiftung im Ausland
- Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer
- Sport und Steuern aktuell: Keine Steuerabzugspflicht bei der Ausleihe eines ausländischen Sportlers
- Strafrechtliche Risiken für Stiftungsorgane
- Keine Steuerabzugspflicht bei der Ausleihe eines ausländischen Sportlers
- Steuerabzugspflicht bei Transfervereinbarungen
- Die Pflicht der Finanzbehörde zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Die ertragsteuerliche Behandlung von Praxisausfallversicherungen
- Zur Festsetzungsverjährung bei der Schenkungsteuer
- Unzulässige Ansparabschreibungen im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung - alte, aber ungelöste Probleme
- Gefährdung und Versagung der Gemeinnützigkeit
- Haftungsbegrenzungsvereinbarung der Steuerberater-Sozietäten und steuerberatenden Partnerschaftsgesellschaften
- Die Ausuferung der Beraterhaftung - Risiken und Verteidigungsstrategien
- StPO § 111 b Abs. 2, 5; AO § 324 (Dinglicher Arrest nach Steuerhinterziehung)
- Die verdeckte Stellvertretung bei der Selbstanzeige
- Sponsoring steuerlich optimieren
- Stiftungsrecht - Keine innerdeutsche Angelegenheit
- Körperschaftsteuerrecht - Kommentar 7. Auflage
- Holding und Umsatzsteuer
- Ertragsteuerliche Behandlung von "Praxis-Ausfallversicherungen"
- Zur Anordnung eines dinglichen Arrests im Fall einer Steuerhinterziehung
- Spenden lohnt
- Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine
- Vorsteuerabzug bei Errichtung einer Golfanlage durch gemeinnützigen Golf-Club: Steuerpflicht der Mitgliedsbeiträge, Berufung des Vereins auf günstigere EG-Richtlinie
- Die Ertragsbesteuerung der Berufsverbände
- Steueramnestie mit Tücken
- Steueramnestie und Umsatzsteuer
- Sponsoring und Umsatzsteuer-Praxisfragen und aktuelle Rechtsentwicklungen im Überblick
- Die Amnestieerklärung in der Praxis - Eine Enführung in das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung anhand von Praxisfällen
- Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, Amnestie und Spekulationsgeschäfte - BMF-Merkblatt vom 3.2.2004
- Die Steueramnestie - Ein Einblick über das Strafbefreiungserklärungsgesetz
- Amnestie und Spekulationsgeschäfte - BMF-Merkblatt vom 3.2.2004
- Berater-Kommentar zur Steueramnestie - Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
- Anmerkung zu BGH 5 StR 516/01 vom 11.7.2002
- Neue Hoffnung für geprellte Anleger - Scheinrenditen sind nicht immer steuerpflichtig
- Umsatzsteuerpflichtige Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen - Die EuGH-Entscheidung
- Zur Umsatzsteuerfreiheit bei Outsourcing von Finanzdienstleistungen
- KStG-Kommentar
- Vorsteuerabzug bei spätem Rechnungseingang - Aktueller EuGH-Vorlagebeschluss und seine Beratungsfolgen
- Vorbereitungshandlungen & Gründungsinvestitionen - Wie kann der Vorsteuerabzug gesichert werden?
- Umsatzsteuerhaftung nach aktueller Finanzrechtsprechung - Neue Beratungsmöglichkeiten & Verfahrensfragen
- Außen- und Scheinsozietäten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - Haftungsgefahren, Berufsrecht und Steuerrisiken
- Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers - Wegfall von Abzugsverfahren und Nullregelung
- Steuerfahndung ohne Grenzen?
- Scheinsozietät zwischen Freiberuflern
- Außen- und Scheinsozietäten von Freiberuflern-Vermeidung steuerlicher Nachteile durch richtige Gestaltung
- Steuergeheimnis und Verwertungsverbot bei nichtsteuerlichen Straftaten
- Der "Verein" im Blickpunkt des Umsatzsteuerrechts
- Investitionsfinanzierung über Kapitallebensversicherungen - Risiken und Gestaltungshinweise
- Die Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs nach §§ 12 a ff. FVG - Einführung der "mobilen Steuerfahndung"?
- Internet-Ermittlungen im Steuerstrafprozess
- Neue Perspektiven und Beratungshinweise zur Umsatzsteuerhaftung nach § 14 Abs. 3 UStG
- Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug - mit Beratungsempfehlungen
- Die Aufforderung zur Gläubiger- und Empfängerbenennung nach § 160 AO - Praxisempfehlungen und Beratungsschwerpunkte
- Steuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken von Bürgern der ehemaligen DDR mit Einkünften aus Kapitalvermögen
- Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Zertifizierungsaufwendungen nach ISO 9001-9003
Mein Weg zu Streck Mack Schwedhelm
Begann am Schwarzen Brett der Uni Köln. Steueranwälte suchten studentische Hilfskräfte. Steuern, na ja. Klang nicht gerade sexy, aber ich war jung und brauchte das Geld. Am nächsten Tag hatte ich das erste Bewerbungsgespräch meines Lebens – es sollte auch das letzte bleiben.
Eine Hauptaufgabe der studentischen Hilfskräfte bei Streck Mack Schwedhelm war (und ist bis heute) das Korrekturlesen der gesamten Ausgangspost. Wir überprüften Zitate, Rechtschreibung und Orthografie, wachten über die Formalien. Fachlich verstand ich wenig – aber in der vermeintlich staubtrockenen Steuerwelt tobte das pralle Leben: Ich las – durch strafbewehrte Erklärung zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet – von kleinen und großen Sünden, von Streit und Verständigung, von Fahndung und Haft, von Konzernen und Familien, Vereinen und Stiftungen, von Schauspielern und Sportlern, Diskotheken und Imbissbuden. Die vermeintlich spießigen Steueranwälte entpuppten sich als leidenschaftliche, kreative Streiter und Gestalter.
Ich blieb, lernte Steuerrecht, lernte beraten und streiten. Genauer: Ich lerne es noch immer. Und zumindest für mich gibt es hierfür keinen besseren Ort.
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